Ministerin Schmied entließ BIFIE-Chef zu Unrecht

Ministerin Schmied entliess BIFIEChef
Ministerin Schmied entliess BIFIEChef(c) Clemens Fabry
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Freispruch in allen Punkten. Josef Lucyshyn, der ehemalige Leiter des Bundesinstituts für Bildungsforschung, wurde von der Disziplinarkommission des Unterrichtsministeriums entlastet.

Die Vorwürfe waren schwer. Von einem Schreibtisch um 12.000 Euro war die Rede, von verschwundenen Blackberrys und von mehreren unrechtmäßigen Vertragsvergaben. Dies führte dazu, dass Josef Lucyshyn im März 2012 von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) als Chef des Bundesinstitut für Bildungsforschung (BIFIE) entlassen wurde. Nun steht fest: Die Anschuldigungen waren allesamt nicht haltbar. Die dafür zuständige unabhängige Disziplinarkommission des Unterrichtsministeriums sprach Lucyshyn am 22. März von allen Vorwürfen frei. Der „Presse“ liegt der Bescheid exklusiv vor.

Konkret ging es in dem Disziplinarverfahren um drei schwere Vorwürfe. Erstens: Lucyshyn habe Aufträge an externe Firmen vergeben, ohne den zweiten BIFIE-Chef, Günter Haider, darüber in Kenntnis zu setzen. Damit habe Lucyshyn das interne BIFIE-Kontrollsystem verletzt. Zweitens: Lucyshyn habe Personal angestellt, ohne die Unterschrift Haiders einzuholen. Und drittens: Er habe die Dienstaufsichtspflicht über das Personal nicht sorgfältig genug wahrgenommen. Lucyshyn habe weder überprüft, ob die Bediensteten zur Arbeit erscheinen noch ob sie ihre Aufgaben erfüllten.

Ministerin Schmied entliess BIFIEChef
Ministerin Schmied entliess BIFIEChef

Der Schreibtisch und die Blackberrys waren übrigens kein Thema mehr für die Kommission. Die Anschuldigungen wurden nach der Abberufung zwar medial verbreitet, das Ministerium ließ diese Vorwürfe aber nicht einmal von der Kommission prüfen. Hintergrund: Die Anschuldigungen dürften ohnehin haltlos gewesen sein.

Schnell entkräftet wurde auch ein Teil der untersuchten Vorwürfe. Und zwar entschied die Disziplimarkommission bereits am 5. Februar 2013 das Verfahren in zwei Punkten einzustellen. Ob Lucyshyn Aufträge tatsächlich unrechtmäßig vergeben hat, wurde weiter geprüft. In diesem Fall sprach die Kommission nach Prüfung der Dokumente und Anhörung der Zeugen den entlassenen BIFIE-Chef am 22. März 2013 frei (siehe Faksimile).

Die zweiwöchige Einspruchsfrist ist seit Freitag verstrichen. Lucshyn geht davon aus, dass der Bescheid rechtskräftig ist. Aus dem Ministerium heißt es, man habe Einspruch erhoben. Die für Lucyshyns Abberufung vorgebrachten Argumente sind mit dem Bescheid widerlegt. Und zwar alle. Das nährt die Vermutung, dass man den BIFIE-Chef aus politischen Gründen loswerden wollte. Immerhin galt Lucyshyn als Kritiker Schmieds. Für Unmut sorgte er mit seinen Äußerungen zum PISA-Test sowie zur Neuen Mittelschule (NMS), dem Prestigeprojekt der Unterrichtsministerin. Im „Presse“-Interview bezeichnete sich Lucyshyn vor einigen Monaten als politisches Opfer („Man hat viel getan, um mir etwas anzuhängen“).

Finanzielle Wiedergutmachung

Doch welche Konsequenzen bringt dieser Bescheid eigentlich mit sich? In beruflicher Hinsicht wird sich für Lucyshyn nichts ändern. Seine reguläre Amtszeit als Chef des BIFIE wäre ohnehin Ende März 2013 abgelaufen. Er ist nun in Pension.

Entscheidend könnte das Ganze in finanzieller Hinsicht sein. Als Lucyshyn abberufen wurde, war er noch drei Monate im Dienst des Ministeriums und trat erst dann in Ruhestand. In diesen drei Monaten erhielt er nicht sein Direktorengehalt, sondern ein Beamtengehalt. Das entsprach einem Verlust von rund 40 Prozent seines Gehalts.

Auch das Arbeits- und Sozialgericht beschäftigt sich bereits mit Geldforderungen des ehemaligen BIFIE-Chefs. Lucyshyn klagte, da Teile seines Gehalts – konkret bis zu 20 Prozent des Jahresgehalts – aus den Jahren 2011 und 2012 noch nicht ausbezahlt wurden.
Außerdem kämpft er vor Gericht um die Regelung seiner Pensionsansprüche. Nachdem ihm als BIFIE-Chef bis zuletzt kein Dienstvertrag ausgestellt wurde (selbst der Rechnungshof kritisierte das stark), entspricht seine Pension der eines „normalen“ Beamten. Seine Leitungsfunktion wird nicht berücksichtigt. Der dadurch erlittene Verlust ist – auf Lebenszeit gerechnet – beträchtlich.

Das letzte Wort in diesem Streit haben die Gerichte.

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