Schulreform: Massive Änderungen bei der Matura geplant

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Die Reifeprüfung soll künftig aus drei Modulen bestehen. Jeder Schüler wird eine "vorwissenschaftliche Arbeit" verfassen müssen. Die neue Matura kommt frühestens in vier Jahren.

Über das heuer erstmals stattfindende Pilotprojekt mit einer "standardisierten Reifeprüfung" in Englisch und Französisch hinaus plant das Unterrichtsministerium massive Änderungen bei der Matura. Künftig soll die Reifeprüfung aus drei voneinander unabhängigen Modulen bestehen - einer "vorwissenschaftlichen Arbeit", einer schriftlichen "teilzentralen" Matura und einer mündlichen Prüfung. Kommen wird die neue Matura frühestens in vier Jahren.Demnach soll jeder Schüler eine "vorwissenschaftliche Arbeit" in der Länge von 15 bis 17 Seiten verfassen müssen, wobei - laut Personalvertretung - jeder Lehrer höchstens fünf Arbeiten betreuen soll. Schon jetzt kann eine Fachbereichsarbeit geschrieben werden, die ein Prüfungsfach ersetzt - sie ist aber nicht verpflichtend.

"Teilzentrale" schriftliche Matura

Die künftige schriftliche Reifeprüfung besteht dann aus den Fächern Deutsch, Mathematik, einer lebenden Fremdsprache sowie einer weiteren Fremdsprache, Darstellender Geometrie, Chemie, Physik oder Biologie. Die Aufgabenstellung in allen Fächern wird österreichweit zentral vorgegeben, um die Vergleichbarkeit zu sichern. Korrigiert werden die Arbeiten allerdings nach wie vor von den Lehrern der Schule nach einem vorgegebenen Korrekturschlüssel. Die Matura wird damit nicht vollkommen zentral, sondern vom Unterrichtsministerium als "teilzentral" bezeichnet.

Für die mündliche Reifeprüfung schließlich kann der Kandidat nach Belieben zwei Prüfungsgebiete wählen. Laut Personalvertretung soll an jedem Schulstandort ein Pool von mindestens 30 Fragen pro Fach erstellt werden, aus dem der Kandidat dann "seine" Prüfungsaufgabe ziehen muss. Die Prüfung selbst soll dann nur noch aus der Beantwortung einer Frage bestehen, wobei in der Vorbereitungszeit eine Präsentation vorbereitet werden muss. Im jeweiligen Fach muss aber eine bestimmte Mindeststundenanzahl in der Oberstufe absolviert worden sein.

Seitens des Unterrichtsministeriums bestätigt man hier nur die geplanten zwei mündlichen Prüfungen, inhaltliche Details allerdings noch nicht. Klar ist nur, dass die mündliche Prüfung von den Lehrern am Standort gestellt werden, um den Schulschwerpunkten und individuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Alle drei Säulen müssen positiv sein

Die drei Bereiche der Reifeprüfungen sollen voneinander völlig unabhängig sein. Das bedeutet, dass eine negative Beurteilung einer Säule nicht durch eine andere kompensiert werden kann. Umgekehrt hindert sie aber auch nicht das Absolvieren der beiden anderen Bereiche: Wer seine vorwissenschaftliche Arbeit verhaut, kann trotzdem zu den Klausuren antreten, negative Klausuren können nach sechs Wochen wiederholt werden, und trotz negativer Klausuren kann man mündlich antreten. Die negativ beurteilten Prüfungsteile müssen aber jeweils nachgeholt werden.

Künftig soll es einen einheitlichen Termin für die AHS-Reifeprüfung geben, wie bisher mit einem Haupt- und zwei Nebenterminen. Mit der verpflichtenden vorwissenschaftlichen Arbeit soll bereits am Ende der 7. Klasse begonnen werden, damit die Schüler schon in den Ferien die Möglichkeit haben, sich mit ihrem Thema auseinanderzusetzen. Zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung soll ein sechswöchiger Zeitraum bestehen (bisher vier Wochen), damit Schüler mit negativer schriftlicher Arbeit die Chance auf eine Wiederholung haben. Auch die Prüfungskommission soll schlanker und flexibler werden.

Ziel: "Qualitätssteigerung"

Ziel der Reform sei eine "Qualitätssteigerung", betonte man seitens des Unterrichtsministeriums. Angesichts der verschiedenen Leistungen einzelner Schulen, wie sie sich etwa bei der Bildungsstudie PISA gezeigt hätten, sei eine gewisse Standardisierung wünschenswert. Geregelt werden die Änderungen durch eine neue Reifeprüfungsverordnung. Wann genau diese von der Unterrichtsministerin erlassen wird, sei derzeit noch nicht abschätzbar, hieß es im Büro von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S). Bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln soll jedenfalls ein gesamter, vierjähriger Oberstufendurchgang abgewartet werden. Die Lehrer und Schüler müssten sich auf die neue Reifeprüfung einstellen können. Je nach Inkrafttreten der Verordnung könnte der neue Modus dann frühestens 2012 bis 2013 in Kraft treten.

Derzeit besteht die Matura aus drei bis vier schriftlichen Klausuren und mindestens drei mündlichen Prüfungen. Die Kandidaten dürfen - müssen aber nicht - eine Art kurze wissenschaftliche Arbeit (Fachbereichsarbeit) schreiben, die bei positivem Absolvieren die Zahl der Prüfungen auf drei schriftliche und drei mündliche reduziert. Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie einer Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte kann in einer weiteren Fremdsprache, Informatik, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der elften Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden. Mündlich müssen Gegenstände aus bestimmten Fächergruppen ausgewählt werden.

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