Das Arbeitsgericht soll feststellen, dass der Schritt des Stadtschulrats rechtswidrig war.
Eine von drei Wiener Volksschullehrerinnen, die vom Stadtschulrat entlassen wurden, nachdem sie bei einem Schulausflug 83 Kinder trotz geschlossener Bahnschranken über Zuggleise geführt hatten, will nun rechtlich gegen diese Entscheidung vorgehen. Eine Klage sei eingebracht worden, bestätigte ihr Anwalt Mathias Burger einen Bericht der "Kronen Zeitung" am Mittwoch.
Man strebe an, dass das Arbeitsgericht feststelle, dass die Entlassung rechtswidrig erfolgt sei, sagte Burger. Denn man könne nicht einfach jemanden wegen eines einzigen Vergehens und "ohne nähere Erhebungen" entlassen, meinte der Rechtsvertreter. Noch dazu seien auch Eltern und der Betriebsrat gegen die Entscheidung des Stadtschulrats gewesen. Insofern sei dieser Schritt "völlig überhastet" gewesen.
Rasche Konsequenzen
Ende Juni hatten die Lehrerinnen der Volksschule Neustift am Walde in Döbling bei einem Schulausflug die Kinder über die Gleise geführt, um den um den Zug nach Wien nicht zu versäumen. Wenig später soll ein Regionalzug den Bahnhof ohne Halten durchfahren haben. Zeugen informierten die Polizei. Der Stadtschulrat zog ein Monat später die dienstrechtlichen Konsequenzen. Die vierte Lehrerin ist pragmatisiert. Sie muss sich ab Ende August einem Disziplinarverfahren stellen. Das Argument des Stadtschulrats: Für Schulausflüge gebe es klare rechtliche Vorgaben. „Der Lehrer hat [. . .] insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren.“ Dagegen hätten die Lehrerinnen verstoßen. Auch, dass die Eltern der betroffenen Schüler gegen eine Entlassung eintraten, änderte nichts.
"Alles bleibt, wie es ist"
Seitens des Stadtschulrats betonte man nun , dass dort noch keine Information über eine Klage vorliege. Ungeachtet dessen ändere sich an der Faktenlage und den daraus gezogenen Konsequenzen nichts, sagte ein Sprecher. Bis das Gericht entschieden habe, "bleibt alles so wie es ist".
(APA/red.)