Lehrer sollen bei Klassengröße doch mitreden

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Verhandlungen zur Schulautonomie dürften für die Gewerkschaft gut gelaufen sein: Lehrer, Eltern und Schüler dürften nun doch mehr Mitspracherecht bei Klassengrößen und Schulzusammenlegungen bekommen.

Wien. Es war ein Verhandlungsmarathon: Am Freitag saßen die Lehrergewerkschafter zehn Stunden und am Sonntag sogar 14 Stunden im Bildungsministerium. Es sollte der Ausbau der Schulautonomie, mit dem Direktoren mehr Macht bekommen, paktiert werden. Wurde er aber (noch) nicht. Die Lehrergewerkschaft will erst am Donnerstag in ihren Gremien darüber entscheiden.

Die Eckpunkte der Reform stehen nicht mehr zur Diskussion. Es wird also sowohl einen Ausbau der Schulautonomie als auch eine Reform der Schulverwaltung geben. In den Verhandlungen sei es „nicht um einige Knackpunkte, sondern um sehr viele kleine und große Details“ gegangen, wie es Paul Kimberger, der Chefverhandler aufseiten der Lehrer im Gespräch mit der „Presse“ ausdrückt. Für den größten Wirbel unter den Gewerkschaftern sorgte der Plan der Regierung, die fixe Klassenschülerhöchstzahl sowie die Teilungszahlen aufzuheben. Direktoren sollten künftig selbst darüber entscheiden dürfen, wie groß die Gruppen in welchem Schulfach sein sollen. Den Schulpartnern – also Lehrern, Eltern und Schülern – sollte dabei kein Mitspracherecht gewährt werden.

Dieser Punkt dürfte nun nur in abgeschwächter Form im Gesetz stehen. Erstens hat sich die Gewerkschaft die Zusicherung geholt, dass mit der Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahl kein Sparpaket verbunden sein darf. Das Geld wird pro Schulverbund (es sollen ja mehrere Schulen zu einem Cluster zusammengeschlossen werden) trotzdem auf Basis der derzeit geltenden Klassenschülerhöchstzahl von 25 Schülern in Pflichtschulen verteilt werden. Die finanziellen Mittel sind also gleich hoch. Sie können innerhalb eines Schulverbundes aber flexibel vom Direktor verteilt werden. Zweitens dürften die Lehrer, Eltern und Schüler nun doch ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Gruppengröße bekommen.

Schulfusion braucht Lehrer-O.K.

Auch bei der Bildung der Schulverbünde, also sogenannter Cluster, hat sich die Gewerkschaft teilweise durchgesetzt und ein Mitspracherecht von Lehrern und Personalvertretung verankert. So schildert es Kimberger der „Presse“. Das Bildungsministerium wollte sich zu den Inhalten nicht äußern.

Bis zu acht Schulen sollen künftig ja von einem sogenannten Clusterleiter gemeinsam verwaltet werden. Die Schulen können nach dem neuesten Verhandlungsstand aber nur dann zwangsfusioniert werden, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Erstens: Der Schulverbund darf maximal aus drei Standorten bestehen. Zweitens: Unter den Standorten muss ein Standort sein, der weniger als 100 Schüler (im Pflichtschulbereich) bzw. weniger als 200 Schüler (im Bundesschulbereich) hat. Drittens: Es muss mindestens eine Schule „merklich sinkende“ Schülerzahlen haben.

Ist eines der Kriterien nicht erfüllt, haben die Lehrer ein Wörtchen mitzureden. Schulverbünde mit mehr als drei Schulen müssen also etwa stets in der Konferenz abgesegnet werden. Außerdem gibt es noch zwei kritische Grenzen. Ist ein Schulverbund besonders klein (weniger als 200 Schüler) oder besonders groß (mehr als 1300 Schüler), dann braucht es für die Fusion die Zustimmung der Personalvertretung. Grundsätzlich muss es für jeden Schulverbund ein pädagogisches Konzept geben. Rein aus ökonomischen Gründen darf es keine Zusammenlegung geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2017)

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