Rund 4000 Schulversuche in Österreich

Rund 4000 Schulversuche oesterreich
Rund 4000 Schulversuche oesterreich(c) Clemens Fabry
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An österreichischen AHS gibt es mehr Schulversuche als Standorte. Auch an den meisten Volksschulen werden neue Ansätze erprobt. Manche Schulversuche laufen schon seit Jahrzehnten.

In Österreich ist eine Schule ohne Schulversuch schon fast ein eigener Schulversuch. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von FPÖ-Bildungssprecher Walter Rosenkranz durch Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ).

So übersteigt etwa im Bereich der AHS die Zahl der Schulversuche jene der AHS-Standorte. Im Volksschulbereich läuft allein der Schulversuch "Alternative Form der Leistungsbeurteilung" an fast der Hälfte der Standorte. Insgesamt gibt es an den rund 6000 österreichischen Schulen rund 4000 Schulversuche, manche davon laufen bereits seit Jahrzehnten.

AHS: E-Learning, Zentralmatura

An den AHS sind an den rund 340 Standorten derzeit 375 Schulversuche zur Erprobung der standardisierten schriftlichen Reifeprüfung (künftige Zentralmatura) in Fremdsprachen eingerichtet. Dazu kommen noch 200 "normale" Schulversuche wie etwa zur Erprobung von E-Learning in Notebook-Klassen oder von Modulsystemen in der Oberstufe sowie etwa zehn zur "Neuen Mittelschule" (NMS).

VS: Alternative Beurteilung

An den rund 3300 Volksschul-Standorten laufen rund 2000 Schulversuche, etwas mehr als 1500 allein zu "alternativen Formen der Leistungsbeurteilung". Dabei werden statt bzw. zusätzlich zur Ziffernbeurteilung verbale Beschreibungen, verbindliche Elternaussprachen, Leistungsvorlagen oder Lernzielkataloge eingesetzt.

HS: Neue Mittelschule

An den Hauptschulen dominiert der Schulversuch Neue Mittelschule mit mehr als 300 Standorten. Dazu kommen noch rund 250 andere Schulversuche an den insgesamt knapp 1200 Hauptschulen. Im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) gibt es mehr als 400 Schulversuche an knapp 730 Standorten, an den Berufsschulen rund 60 an 160 Standorten.

Schulversuch

Immer, wenn von den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes (SchoG) abgewichen wird, bedarf es eines Schulversuchs - ob es um die Erprobung besonderer pädagogischer oder organisatorischer Maßnahmen geht, die Entwicklung neuer Lehrplaninhalte oder die Verbesserung von Arbeitsformen. Dabei kann es um neue Schulformen wie die NMS gehen, oder auch nur um den Wegfall der Betragensnote.

(APA)

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