Nachsitzen, Klassenbucheintragungen und Strafaufgaben: Das Gesetz lässt vieles offen

Erziehung. Lehrer stehen oft vor einem Rätsel: Wie „bestraft“ man Schüler richtig?

Wien. Wüste Beschimpfungen, wilde Raufereien und Mobbing: Der Schulalltag bringt für Lehrer neben der Herausforderung der Wissensvermittlung auch viele erzieherische Probleme mit sich. Während einige Lehrer härtere Strafen für Schüler fordern, halten das viele andere für unangebracht. Auch ein Blick ins Schulunterrichtsgesetz lässt viele Fragen offen.

Bestrafungen sind grundsätzlich erlaubt. Vorausgesetzt, sie sind mit einer erzieherischen Wirkung verbunden. Das Rohrstaberl gehört schon lange der Vergangenheit an, denn im Gesetz heißt es: „Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.“

Die Maßnahmen, die ein Lehrer ergreifen darf, beschränken sich auf „Zurechtweisungen“, die „Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten“ sowie „belehrende Gespräche“ mit Schülern und Erziehungsberechtigten. Auch Klassenbucheintragungen sowie zusätzliche Übungsaufgaben sind die Regel. „Echte Sanktionsmöglichkeiten fehlen“, kritisiert die Obfrau des Lehrerbundes Kärnten, Claudia Wolf-Schöffmann. Sie möchte vor allem die Eltern in die Mangel nehmen: „Wenn Eltern nicht mit der Schule kooperieren, sollte es auch für sie Strafen geben.“ Vorstellbar wäre für sie eine verpflichtende, durch die Kinderbeihilfe abgedeckte Familiensupervision.

Strafe muss nicht sein

Verhalten sich die Schüler nicht entsprechend, braucht es „Konsequenzen“, meint auch Bildungswissenschaftler Volker Krumm von der Uni Salzburg. Aber: Es sollten keine Strafen folgen, sondern Wiedergutmachungen. Erfolg versprechend seien dabei „Verträge“ zwischen Schülern, Lehrern und Eltern, in denen Verhaltenskriterien festgelegt werden. Wer sich daran hält, für den gibt es Belohnungen. Die Devise: vereinbaren statt strafen. Ein Umdenken wird noch „unglaublich lange“ dauern, befürchtet Krumm.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2011)

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