Von Architektur bis Zahnmedizin: Wo es schon jetzt Zugangsbeschränkungen gibt

Clemens Fabry
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Der vielbeschworene offene Hochschulzugang ist in vielen Fächern bereits Geschichte: Ein Überblick über die bereits vorhandenen Aufnahmeverfahren an Österreichs Unis.

An den öffentlichen Universitäten gibt es bereits jetzt eine Vielzahl an Zugangsbeschränkungen. Diese sind oft nach und nach entstanden und unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung. Dazu sollen durch eine Novelle des Universitätsgesetzes neue Beschränkungen eingeführt werden. Im Anschluss ein Überblick.

ZUGANGSBESCHRÄNKUNG MIT QUOTENREGELUNG:

Die in der Öffentlichkeit bekannteste Zugangsregelung betrifft das Studium der Human- und Zahnmedizin an den drei Medizin-Unis in Wien, Graz und Innsbruck sowie der Uni Linz. Insgesamt stehen für Studienanfänger pro Studienjahr 1620 Plätze zur Verfügung, für die sich achtmal so viele Personen einem jährlichen Aufnahmetest stellen. Die Plätze werden dabei nach einer Quotenregelung vergeben: 75 Prozent der Studienplätze sind für Personen mit österreichischem Maturazeugnis reserviert, 20 Prozent gehen an Bewerber aus EU-Staaten und fünf Prozent an Kandidaten aus Drittstaaten. Ab 2019 soll die Quotenregelung in Zahnmedizin wegfallen.

ZUGANGSBESCHRÄNKUNG OHNE QUOTENREGELUNG:

In den Fächern Psychologie und Veterinärmedizin sind die Platzzahlen ebenfalls beschränkt - allerdings ohne Quotenregelung für Österreicher. Die einzelnen Unis setzen dabei auf ein Aufnahmeverfahren, das auch einen Test umfasst. In der Veterinärmedizin stehen rund 200 Anfänger-Studienplätze zur Verfügung (dazu kommen noch insgesamt 65 für Pferdewissenschaften und Biomedizin/Biotechnologie). Die Auswahl erfolgt dabei über ein mehrstufiges Verfahren, das neben dem Testergebnis auch Zeugnisnoten miteinbezieht. In der Psychologie gibt es österreichweit rund 1250 Plätze, für deren Vergabe nur das Ergebnis beim Aufnahmetest maßgeblich ist.

ZUGANGSBESCHRÄNKUNG "IM KONTEXT EINER ZUKÜNFTIGEN KAPAZITÄTSORIENTIERTEN, STUDIERENDENBEZOGENEN UNIVERISTÄTSFINANZIERUNG":

In diese Gruppe fallen die Beschränkungen in den Studienfeldern Architektur und Städteplanung (österreichweit 2020 Plätze), Biologie und Biochemie (3700), Informatik (2500), Wirtschaftswissenschaften/Management und Verwaltung (10.630), Pharmazie (1370) sowie Publizistik/Kommunikationswissenschaften (1529). Diese Gesamtplätze werden auf die einzelnen Unis verteilt. Aufnahmeverfahren dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Zahl der Studienwerber an der jeweiligen Uni die Zahl der Plätze übersteigt. Die ab 2019 neu geplanten Beschränkungen in Jus, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften sollen künftig ebenfalls in diese Gruppe fallen.

EIGNUNGSPRÜFUNGEN:

Diese gelten für Sport, künstlerische Studien und Lehramtsstudien. Dabei gibt es - zumindest offiziell - keine Platzbegrenzungen. Jeder Studienwerber, der (für Sport) die geforderte "körperlich-motorische Eignung", für künstlerische Studien die "künstlerische Eignung" bzw. für Lehramtsstudien die "leistungsbezogenen, persönlichen, fachlichen und pädagogischen Kompetenzen" nachweist, wird demnach aufgenommen. Nachgewiesen werden diese im Regelfall durch Aufnahmeprüfungen vor Studienbeginn.

STANDORTSPEZIFISCHE REGELUNGEN:

Ab 2019 neu geplant ist die Ermöglichung von rein standortbezogenen Beschränkungen: Diese würden dann zum Tragen kommen, wenn ein Studium nur an einer bestimmten Uni überlaufen ist bzw. überlaufen zu werden droht. Als Beispiel dafür wurde in den vergangenen Monaten immer wieder die Chemie an der Uni Wien genannt. Voraussetzung dafür sollen entweder unzumutbare Betreuungsverhältnisse durch Überschreiten einer bestimmten Betreuungsrelation ("sanierend") sein oder eine 50-prozentige Steigerung der Anzahl der Studienanfänger in den letzten beiden Studienjahren ("präventiv").

EIGNUNGS-FEEDBACK:

Ebenfalls ab 2019 sollen durch Verordnung des Rektorats vor dem Beginn aller Bachelor- und Diplomstudien "Eignungs-Feedbacks" möglich sein - wobei es sich allerdings um keine eigentliche Zugangsbeschränkung handelt. So können vor der Inskription zwar etwa die Absolvierung von Online-Assessments oder die Abgabe von Motivationsschreiben verlangt werden. Diese dürfen dann auch bewertet werden, das Abschneiden dabei hat aber keine Auswirkungen auf die Aufnahme.

(APA)

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