Wirbel um ethisch fragwürdige Bachelorarbeit an FH Joanneum

Nach Approbierung im Jahr 2018 lässt Wissenschaftslandesrätin den Vorgang nun untersuchen. Es geht um rassistische Theorien.

Eine offenbar auf rassistische Theorien zurückgreifende Bachelorarbeit sorgt an der FH Joanneum für Aufregung. Die steirische Wissenschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) will den Vorgang, der zur Approbation der Arbeit geführt hat, von externer Seite untersuchen lassen, teilte das Büro der Landesrätin am Dienstag mit.

"Die Inhalte entsprechen dezidiert nicht den Werten der FH Joanneum und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten", heißt es in einer Stellungnahme zur Zulassung einer eventuell fragwürdigen Bachelorarbeit, die im Jahr 2018 die "innerartliche Variation des menschlichen Vokaltraktes und der Stimme" zum Thema hatte.

Wie am Wochenende durch Medienberichte bekannt wurde, wurde sie dennoch angenommen und vom ersten - externen - Gutachter mit "sehr gut" und auch von einem weiteren Lehrenden positiv beurteilt. Obwohl FH-interne Personen von "sehr auffälligen Formulierungen und Inhalten" berichteten, wie die Fachhochschule in ihrer Stellungnahme es selbst formulierte.

Gutachten soll klären

Ein nun vom Wissenschaftsressort des Landes beauftragtes Gutachten soll die Ursachen und Vorgänge klären, die dazu führten, dass die umstrittene Arbeit am Studiengang für Logopädie schließlich approbiert wurde. Die Überprüfung werde vom früheren Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, Josef Marko vorgenommen, hieß es dazu in der Aussendung.

Neben dem neu bestellten Leiter des Studienganges und internen Juristen sei die Arbeit mittlerweile auch vom Dokumentationsarchiv für Österreichischen Widerstand (DÖW) und weiteren Experten überprüft worden. "Aufgrund dieser bisher vorliegenden Stellungnahmen gibt es derzeit keine wissenschaftliche, formale oder rechtliche Basis, ein von vielen Seiten verlangtes Aberkennungsverfahren einzuleiten", hieß es dazu. Der externe Begutachter, der mittlerweile an einem deutschen Institut tätig ist, werde nicht mehr mit der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten beauftragt.

Nochmalige Überprüfung

Wie in der Aussendung von Landesrätin Eibinger-Miedl festgehalten wurde, werden weitere "Maßnahmen zur nochmaligen Überprüfung der umstrittenen Arbeit und zur Qualitätsverbesserung" gesetzt: Eine externe Kommission unabhängiger Expertinnen und Experten werde beauftragt, eine weitere Stellungnahme zur Wissenschaftlichkeit sowie der ethischen Dimension der betreffenden Bachelorarbeit abzugeben.

Laut Pressestelle der FH Joanneum wurde die Kommission für Wissenschaftsethik der Österreichischen Akademie der Wissenschaften damit beauftragt. Darüber hinaus wurde seitens der Geschäftsführung der FH eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz übermittelt.

Prozess wird evaluiert

Um ähnlich gelagerte Fälle künftig zu vermeiden, werde "der gesamte Prozess von der Bestellung der Begutachterinnen und Begutachter für Bachelor- und Masterarbeiten über die Bewertungskriterien bis hin zur weiteren Überprüfung der extern betreuten Arbeiten durch FH-interne Personen" an der FH evaluiert und optimiert. Die Geschäftsführung habe die Kollegiumsleitung ersucht, diesen Prozess im Kollegium zu überarbeiten.

(APA)

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