Noll ist kein dummer Mensch, aber...

Zur Debatte um das NS-Verbotsgesetz: Der Dummsteller, eine Replik auf Alfred J. Nolls "Die Abschaffer".

Alfred Noll polemisierte im "Spec trum" vom vorigen Wochenende ("Die Abschaffer") gegen jene, die er verdächtigt, der Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes das Wort zu reden. Noll ist kein dummer Mensch, umso ärgerlicher, dass er sich dumm stellt. Um des billigen Effekts willen schwadroniert er über allerhand und ermahnt die von ihm entdeckte kriminelle Vereinigung "Die Abschaffer", ihr rechtsbrecherisches Tun bleiben zu lassen. Das einzige, worauf er kein Argument verschwendet, ist die Frage, warum Meinungen strafrechtlich verfolgt werden sollten.

1. Das Strafrecht dient der Abwehr unerwünschter und gefährlicher Handlungen. Als Nebeneffekt stellt sich ein Konsens unter den Rechtschaffenen darüber ein, wo die Grenze zwischen (noch) erlaubt und (schon) verboten verläuft. Wer diese Grenze übertritt und dabei erwischt wird, landet im Gefängnis oder zahlt ei- ne Strafe. Urteil und Strafe sollen Delinquen- ten auf den Weg der Einkehr lenken und im günstigsten Fall resozialisieren. Wenn das nicht funktioniert, droht zumindest während der Verbüßung der Haft kei- ne Wiederholung der Tat. Während Juristen Abschreckung potenzieller und Bestrafung überführter Täter vor Augen haben, interessieren sich Soziologen für nicht-beabsichtigte Nebeneffekte.

2. Gesellschaften, die die Verfolgung und Verurteilung von Abweichenden funktional ausdifferenzieren, gewinnen auf der zivilisatorischen Dimension. Sie kühlen die Gemüter, da Neutrale urteilen und Opfer nicht Rache nehmen dürfen. Diese Professionalisierung des Strafens hat den Nebeneffekt, dass die Gesellschaft es sich erspart, sich mit der jeweils zugrunde liegenden Problematik auseinander zu setzen. Diese Arbeitsteilung entlässt im Fall der Gräuel, die zwischen 1938 und 1945 geschahen, die gewöhnlichen Österreicher aus ihrer Verantwortung, was von ihnen mit einem vernehmbaren Aufatmen quittiert wurde und wird. Wenn die Verbrechen der Nazis vor denselben Gerichten verhandelt werden, die auch für Hendldiebe und Gattinnenquäler zuständig sind, dann banalisiert man den Holocaust allerdings weitaus mehr, als wenn dieser ein Problem bleibt, mit dem sich alle auseinander setzen müssen.

Richter folgen ihren eigenen Regeln. Vor einigen Jahren, als ein österreichischer Neonazi wegen desselben Delikts angeklagt war, dessentwegen David Irving im Februar vor Gericht stehen wird, gab das Gericht bei einem Professor für Zeitgeschichte ein Gutachten in Auftrag, um feststellen zu lassen, ob es in Auschwitz Gaskammern gegeben habe. Der Professor brauchte viele Monate, um das, was mittlerweile jedes Schulkind weiß, festzustellen. - Ein Gesetz, das solches zulässt, ist kein kluges Gesetz.

3. Es zählt zu den fundamentalen Unterscheidungen moderner Gesellschaften, zwischen Handlung und Meinung zu differenzieren. Also: Jemanden zu ohrfeigen ist was anderes, als jemandem anzudrohen, ihn zu ohrfeigen, und es ist nochmals was anderes, wenn jemand nachher behauptet, es habe gar keine Ohrfeige gegeben. Letzteres ist eine Meinungsäußerung. Nur im Fall, dass es sich um die Leugnung der Nazi-Verbrechen handelt, wird sie als Delikt behandelt.

Wer behauptet, dass die Nazis keine Juden vergasten, sollte nicht mit Hendldieben auf eine Stufe gestellt werden, weil ihm fundamentale Fähigkeiten der Wahrnehmung vergangener Fakten fehlen. Kein Hendldieb käme auf die Idee, die Existenz der Hühner zu bestreiten. Wer die Nazi-Verbrechen leugnet, ist ein Narr und sonst nichts! David Irving ist ein besonders böswilliger Depp, weil er meint, in der Sprache der Geschichtswissenschaft seine Narreteien besser an den Mann bringen zu können. Aufgeklärte Antifaschisten fallen auf ihn herein, wenn sie ihn, nur weil er auch mit Worten hantiert, als Diskursteilnehmer behandeln, der der Lüge zu überführen sei - genau diese Arbeit aber an andere, nämlich die Gerichte delegieren.

4. Dem könnte man entgegenhalten, dass jemand wie Irving gefährlich sei. Zu meiner nicht unbeträchtlichen Überraschung teilen tatsächlich mehr Personen diese Auffassung, als ich jemals zu denken gewagt hätte. Noll ist einer davon. Ich habe keinen Grund, die Lauterkeit anderer zu bezweifeln, wohl aber erlaube ich mir, ihre Fähigkeit der Realitätswahrnehmung in Zweifel zu ziehen.

1992 fanden es einige durch und durch honorige Personen nötig, dem 1945 erlassenen Gesetz, das die Wiederbegründung der NSDAP verbot, einen Paragrafen hinzuzufügen, der die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt. Ein Rechtssystem blamiert sich, wenn es Unsinnigkeiten so behandelt, als enthielten sie irgendeinen Sinn. Die Leugnung von etwas, von dem wir alle wissen, dass es geschehen ist, ist Unsinn par excellence. Das Leugnen des Holocaust ist zweifellos besonders widerlich, dass es unser Gemeinwesen gefährdet, bezweifle ich.

Das Verbotsgesetz in der ursprünglichen Version braucht nicht abgeschafft zu werden. Sollte es irgendwann einmal nötig sein, jemandem die Neugründung der NSDAP zu untersagen, kann es eine sinnvolle Aufgabe wahrnehmen. Manche glauben, vielleicht aus falschem Optimismus, dass das sehr unwahrscheinlich ist - ich bin einer von diesen. Der 1992 hinzugefügte neue Tatbestand der Leugnung der Nazi-Verbrechen ist hingegen entbehrlich und sollte gestrichen werden.

5. Es ist unbestreitbar, dass Verbotenes seine eigene Attraktivität hat. Sozial und weltanschaulich Marginalisierte und an Protest Interessierte werden von solchen "satanischen Masken" (H. G. Zilian) in besonderer Weise angezogen. Ihren fehlgeleiteten Protestimpuls bekämpft man besser - und sozial verträglicher - mit Argumenten als mit Strafen. Zu den unbestreitbaren Vorzügen einer liberalen Demokratie zählt, auch ihre Gegner so zu behandeln, als würden sie ernst zu nehmende Meinungen, halbwegs konsistente Überzeugungen äußern. Sich mit ihnen im Modus der politischen Argumentation auseinander zu setzen bedeutet, sich sicher zu sein, dass man die besseren Argumente auf seiner Seite weiß. Daraus folgt, dass man sich der Anstrengung unterziehen muss, ihnen auseinander zu setzen, wo und warum sie irren. Lügner können und sollen als das, was sie sind, bloßgestellt werden, damit sich das Publikum selbst eine Meinung bilden kann. Sich den Mühen der Demokratie und der Aufklärung zu entsagen, indem man Abweichler den Strafrichtern überantwortet, hieße, sich zu gut zu sein, diese Aufgabe ernsthaft zu übernehmen.

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