Was bedeutet der Begriff der Eigentümerpartnerschaft?
Ich würde gerne mit einem befreundeten Mann eine Eigentumswohnung kaufen. Bei meiner Recherche bin ich auf den Begriff der Eigentümerpartnerschaft gestoßen. Bedeutet das, dass das Gesetz verlangt, dass ich mit der Person, mit der ich gemeinsam eine Wohnung kaufe, in einer Lebensgemeinschaft, also in einer Liebesbeziehung sein muss? Das ist bei uns nämlich nicht der Fall.
Nein, das Gesetz verlangt nicht, dass Sie mit der Person, mit der Sie gemeinsam eine Wohnung kaufen, in einer Liebesbeziehung sein müssen.
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) definiert in § 2 Abs. 10 den Begriff der Eigentümerpartnerschaft. Dieser Definition zufolge ist eine Eigentümerpartnerschaft eine Rechtsgemeinschaft zweier natürlicher Personen (also Menschen), die gemeinsam Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind.
Nicht gefordert ist hierbei eine tatsächliche Partnerschaft, eine Liebesbeziehung oder ein Angehörigenverhältnis. Das bedeutet, dass eine Eigentümerpartnerschaft aus zwei beliebigen Menschen bestehen kann, also auch aus Ihnen und einem Mann, mit dem Sie „lediglich“ befreundet sind.
Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass eine Eigentümerpartnerschaft jedoch nur aus zwei – und nicht mehr als zwei – Personen bestehen kann.
Rechtsanwältin Mag.a Olivia Eliasz, Immobilien- und Arbeitsrechtsexpertin, Northcote.Recht, www.northcote.at