Wenn die Betonwüste zum Garten werden soll

Wenn sich alle einig sind, steht der Hofbegrünung nichts im Weg.
Wenn sich alle einig sind, steht der Hofbegrünung nichts im Weg.(c) GB*
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Um einen Innenhof in eine Grünoase umzuwandeln, braucht es nicht nur einen grünen Daumen. Auch die Rechtslage und die Interessen der Mitbewohner müssen berücksichtigt werden.

Der Blick in den Innenhof ist wenig erfreulich. Außer ein paar Mülltonnen und dem einen oder anderen Unkraut ist dort nämlich nichts zu sehen. Wohl fast jeder, dem das Szenario bekannt vorkommt, hat schon das eine oder andere Mal daran gedacht, wie schön es wäre, diese Betonwüste in eine grüne Oase zu verwandeln. Für derartige Vorhaben gibt es in Wien übrigens sogar eine Förderung.

Doch ganz so einfach ist diese Metamorphose in einem Mehrfamilienhaus nicht – einmal ganz abgesehen vom gärtnerischen Geschick. Denn der Hof gehört zu den allgemeinen Teilen des Hauses. „Mieter können den Hof grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Eigentümers begrünen“, sagt Walter Seierl von der Frieda-Rustler-Gebäudeverwaltung.

Aber selbst wenn der Eigentümer einverstanden ist, könnte es noch weitere Hürden geben. Denn im Normalfall haben alle Mieter ein Nutzungsrecht am Hof. Ist einer gegen die Bepflanzung, kann er dagegen Einspruch erheben.

Den Hof dazumieten

Erfolgreich sein wird das allerdings in der Regel nur dann, wenn er argumentieren kann, dass er durch besondere Umstände in seinen Mietrechten eingeschränkt wird. „Das hängt vom Einzelfall ab, ist aber generell nicht zu erwarten“, sagt Seierl.

Haben nicht alle, sondern nur ein Mieter den Wunsch, den Hof in eine grünes Paradies zu verwandeln, können Mieter und Vermieter ein Alleinbenützungsrecht vereinbaren. Der Weg zu den Mülltonnen sowie etwaige Fluchtwege müssen aber allen zugänglich bleiben. Die dafür anfallende Miete ist frei vereinbar. „Der Betrag hat oft nur Symbolcharakter“, sagt Oliver Brichard von Brichard Immobilien. Viele Eigentümer seien nämlich über die Begrünung des Hofs froh, da das Haus dadurch optisch aufgewertet werde.

Aber nicht alles, was grün ist, ist Eigentümern und Verwaltung willkommen. „Die Grenze liegt bei größeren Pflanzen und Bäumen, Letztere fallen nämlich unter die Erhaltungspflicht des Vermieters“, sagt Brichard. Vorbehalte dagegen gibt es auch deshalb, weil die Wurzeln den Boden aufbrechen oder Kanäle und Fundamente schädigen könnten. Kletterpflanzen sind angesichts etwaiger Schäden an den Mauern ebenfalls nicht immer gern gesehen. Deshalb rät Seierl, mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung die geplante Bepflanzung zu besprechen. „Eine Skizze ist ebenfalls hilfreich.“

Und wer daran denkt, einen Rasen anzulegen, sollte sich bewusst sein, dass er diesen, wie auch die anderen Pflanzen, pflegen muss. Genau daran scheitert der Traum vom grünen Innenhof in der Praxis häufig. „Das fehlende Wartungsbewusstsein macht uns häufig Probleme“, erzählt Brichard. Viele Mieter würden nämlich den mit der Grünoase verbundenen Pflegeaufwand in der ersten Euphorie unterschätzen. „Im Normalfall verwahrlost der Garten, und nach ein paar Jahren nimmt ihn der Eigentümer zurück, um sich selbst darum zu kümmern.“

Mehrheitsbeschluss nötig

Auch in einem Eigentumswohnungshaus gilt es, ein paar Regeln zu beachten. „Will ein Eigentümer den Hof bepflanzen, braucht er einen Mehrheitsbeschluss“, erklärt Bruno Schwendinger von EHL Immobilienmanagement. Erhält er diesen, können die unterlegenen Eigentümer nichts gegen die geplante Begrünung unternehmen.

Dagegen müssen sämtliche Eigentümer einer Benützungsregelung zustimmen, wenn ein bereits vorhandener Garten auf Wunsch eines oder mehrerer Eigentümer umgestaltet werden soll. Gleiches gilt, wenn ein Eigentümer diesen Garten allein für sich in Anspruch nehmen will. Bei Urban-Gardening-Projekten wird in der Regel bereits im Wohnungseigentumsvertrag die Nutzung der vorhandenen Hochbeete geregelt, so Schwendinger.

Wer trägt die Kosten?

Die Begrünung des Hofs birgt aber auch Konfliktpotenzial. Das beginnt bei den Kosten für Pflanzen und später fürs Wasser. „Hat sich die Mehrheit der Eigentümer dafür ausgesprochen, werden die Kosten anteilig aufgeteilt“, sagt Schwendinger. Gleiches gilt im Mietshaus. Anders sieht es aus, wenn der neue Garten nur von einem Eigentümer oder Mieter allein benützt wird: Dann hat dieser die Kosten allein zu tragen. Ein Subzähler sorgt in diesem Fall für die gerechte Aufteilung der Wasserkosten. Darüber hinaus kann die nach der Begrünung vermehrte Nutzung des Hofs zu Lärm und Ruhestörungen und damit zu Mietzinsminderungsansprüchen anderer Mieter führen, warnt Seierl.

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