London: Museumsbesucher dürfen in Luxuswohnungen schauen

(c) Reuters (Kieran Doherty)
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Die Terrasse der Tate Gallery of Modern Art bietet Besuchern einen Blick auf ganz London - und in millionenschwere Appartements. Besitzer der betroffenen Luxuswohnungen blitzten nun aber mit einer Klage ab.

Sie ist eine der beliebtesten Attraktionen der Tate Gallery of Modern Art in London: Die Besucherterrasse im zehnten Stock des Museums für moderne und zeitgenössische Kunst, die den mehr als eine halbe Million Besuchern pro Jahr einen atemberaubenden Rundblick über die britische Hauptstadt liefert; auf die Themse, die St.-Pauls-Kathedrale - und auf die 4,5 Millionen Euro teuren Luxuswohnungen eines 34 Meter entfernt liegenden Appartementblocks.

Über eine "nahezu konstante Überwachung" beschwerten sich die Anrainer, über Starren, Winken und sogar obszöne Gesten der Menschen auf der Besucherterrasse. Selbst Fernrohre hätten die Besucher verwendet, um in die Wohnungen zu schauen. Er fühle sich wie in einem Zoo, berichtete ein Bewohner laut des Gerichtsgutachtens. Einer der Betroffenen habe die Terrasse einmal selbst besucht und dabei gehört, wie jemand sagte, dass die "reichen Bastarde" das Eindringen verdienten, heißt es in dem Papier.

Tate Modern verkürzte nach den Beschwerden die Besucherzeiten, stellte Schilder auf, die um Achtung der Privatsphäre baten, und engagierte Sicherheitspersonal, das die Menschen vom Fotografieren abhalten sollte. Das war den Anrainern nicht genug. Sie klagten auf einen Verstoß ihrer Privatrechte.

Richter: Anrainer hätten Pflanzen aufstellen können

Ein Londoner Richter ließ die Klage nicht gelten: Die Wohnungsbesitzer hätten Vorhänge aufhängen, ihre Sonnenblenden hinunter ziehen, Pflanzen aufstellen oder ihre Fenster mit einem Sichtschutzfilm beschichten können, argumentierte er in seinem Urteil.

Um den Entscheid zu fällen, besuchte der Richter sowohl die Terrasse als auch zwei der Wohnungen. Er merkte in dem Spruch an, dass die Besucher tatsächlich ein Interesse an den Appartements zeigten. Doch die Immobilienbesitzer hätten sich durch den Kauf der von Boden bis Decke verglasten Wohnungen selbst in ihre Lage gebracht. Die Appartements seien "beeindruckend", aber die Vorteile durch die Verglasung kämen zu einem Preis: dem der Privatsphäre.

(red.)

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