Haider: "Verfassungsgerichtshof wird zur Islamisten-Lobby"

Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Die Kärntner Landesregierung verwehrte einem Sudanesen die Staatsbürgerschaft, weil er Frauen angeblich den Handschlag verweigert. Der VfGH kippte den Bescheid bereits zum zweiten Mal.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Kärntner Landesregierung einem sudanesischen Lehrer zu Unrecht die Staatsbürgerschaft verweigert hat. Die Behörde hatte die Ablehnung damit begründet, dass Mohamed Al-Amin Amir sich weigere, Frauen die Hand zu schütteln.

Der VfGH entschied nun, dass das kein ausreichender Grund für eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist. Der Handschlag sei keineswegs "Usus im Europäischen Kulturkreis", sondern in manchen Ländern unüblich. Zudem müsse es dem Einzelnen überlassen werden, ob er zum Gruß die Hand reichen wolle oder nicht. Die Entscheidung der Kärntner Landesregierung sei willkürlich und daher verfassungswidrig.

Haider attackiert Verfassungsgerichtshof

Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) schoss sich daraufhin erneut gegen das Höchsgericht ein. "Der Verfassungsgerichtshof wird zur Islamisten-Lobby", so Haider am Montag. Frauen die Hand zu geben gehöre zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben Österreichs.

Die Verfassungsrichter haben den ablehnenden Bescheid schon zum zweiten Mal gekippt. Bereits im Herbst 2006 hatte der VfGH die Verweigerung der Staatsbürgerschaft für verfassungswidrig erklärt, weil die Behörden den Bescheid nicht ausreichend begründet hätten. Haider bezeichnete Al-Amin Amir daraufhin als "Fundamentalist und Hassprediger". Gegen diese Behauptung klagte der Lehrer - Haider wurde (nicht rechtskräftig) dazu verurteilt, diese Behauptung zu unterlassen und zu widerrufen. Die Staatsbürgerschaft wurde Al-Amin Amir indes erneut verweigert - und vom VfGH mit dem am Montag veröffentlichten Urteil nun ein zweites Mal gekippt.

(APA/Red.)

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