In der Badehose wählt es sich schlecht

Lieber am Strand als in der Wahlkabine.
Lieber am Strand als in der Wahlkabine.(c) imago/Westend61 (imago stock&people)
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Bereits im August könnte eine Neuwahl stattfinden. Realistischer ist aber ein Termin im Herbst. Das Parlament könnte nächste Woche die nötigen Schritte setzen.

Wien. Es ist wieder da: das Neuwahlgespenst. Und es ist realer denn je. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, für einen vorzeitigen Urnengang zu sorgen.

Am einfachsten wäre es, wenn Rot und Schwarz sich verständigten, vorzeitig vor die Wähler zu treten. Aber auch andere Farbenkonstellationen sind möglich, eine einfache Mehrheit im Nationalrat reicht dafür aus, die bis Herbst 2018 laufende Legislaturperiode zu beenden. Und das ginge bereits bei den Sitzungstagen kommende Woche. Am Dienstag könnte man den Neuwahlantrag einbringen, am Mittwoch beschließen.

Danach läge es an der Regierung, per Verordnung einen Wahltermin festzulegen. Dieser Termin muss auch noch vom Hauptausschuss des Nationalrates gutgeheißen werden. Der Wahltag muss übrigens nicht unbedingt ein Sonntag sein, er darf auch auf einen Feiertag fallen. Traditionell verständigt man sich aber immer auf einen Sonntag.

In der Verordnung muss neben dem Wahltermin auch ein sogenannter Stichtag festgesetzt werden, an den mehrere wahlrechtliche Folgen geknüpft sind. Dieser Stichtag darf frühestens der Tag nach Erlassung der Verordnung sein. Und der Stichtag muss am 82. Tag vor der Wahl liegen. Das heißt im Ergebnis, dass nach dem Prozedere (Antrag im Nationalrat, Verordnung der Regierung, Wartezeit) bereits in rund drei Monaten gewählt werden könnte.

Weiterarbeiten nach Auflösung

Damit fiele der Wahltag aber in den August und in die Hochsaison für Urlauber. Auf ein neues Briefwahlchaos hat jedoch wohl niemand Lust. Realistischerweise würde man also einen Wahltag im Herbst festlegen, etwa Ende September, vielleicht aber auch noch später. Nach hinten gibt es keine fixe Frist. Und der Nationalrat könnte auch nach einem Neuwahlbeschluss noch weiterarbeiten und Gesetze beschließen. So lange, bis nach der Wahl der neue Nationalrat konstituiert ist.

Sofort weg vom Fenster wäre der Nationalrat, wenn ihn der Bundespräsident auf Antrag der Regierung auflöst. Dieser Akt wäre aber unüblich, die Koalition wollte dem Bundespräsidenten zuletzt sogar das Recht zur Auflösung des Parlaments ganz wegnehmen.

Sollte nur die Koalition enden und es eine Minderheitsregierung geben, so kann diese Neuwahlen nicht verhindern. Die Opposition hätte eine Stimmenmehrheit, mit der sie die Regierung als solche, oder auch den Kanzler oder einen Minister, jederzeit zu Fall bringen könnte. Und sie könnte nach Belieben die Legislaturperiode beenden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2017)

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