Fehler beim Fremdenrechtspaket: Womöglich Sondersitzung nötig

(c) APA (ROBERT JAEGER)
  • Drucken

Wegen eines Formalfehlers ist das gesamte Gesetz verfassungswidrig. Es braucht eine neuerliche Gesetzesinitiative mit Beschlüssen in Nationalrat und Bundesrat.

Das Fremdenrechtspaket muss noch einmal beschlossen werden. Grund ist ein Formalfehler. Denn dem Bundesrat und auch dem Bundespräsidenten wurde - vom Nationalratsdienst der Parlamentsdirektion - eine andere Fassung übermittelt als die, die der Nationalrat beschlossen hatte.

Dies hat zur Folge, dass das gesamte Gesetz verfassungswidrig ist, teilte das Parlament mit. Um den formalen Fehler zu beseitigen, braucht es eine neuerliche Gesetzesinitiative mit anschließender Beschlussfassung in Nationalrat und Bundesrat.

Gesamtes Prozedere wiederholen

Möglicherweise sind dafür Sondersitzungen nötig. Denn ein Teil der Neuerungen soll mit 1. Oktober in Kraft treten. Will man dabei bleiben, müssten dafür Extratermine eingelegt werden. Der Nationalrat tagt vorher nämlich regulär nur am 20. September, der Bundesrat überhaupt erst am 5. Oktober. Wird das Inkrafttreten verschoben, könnte der Nationalrat den Beschluss am 12. oder 13. Oktober wiederholen. Der Bundesrat hat die nächste Sitzung (nach dem 5.10.) am 16. November. 

Für den Neubeschluss muss das gesamte Procedere abgewickelt werden: Einbringung des Antrages in einer Sitzung des Nationalrates, Zuweisung in einer weiteren (die aber am selben Tag stattfinden kann), dann Behandlung im Ausschuss und schließlich ein weiterer Plenartag zur Beschlussfassung. Danach wandert die Vorlage in den Bundesrat und dann noch einmal zum Bundespräsidenten, der mit seiner Unterschrift das verfassungsmäßige Zustandekommen beurkundet.

Unterschiede in Überschriften und Details

Dieses verfassungsmäßige Zustandekommen war im ersten Anlauf nicht gegeben. Die Unterschiede waren freilich gering, es ging nur um technische Details in Überschriften, Einleitungssätzen und Gesetzesverweisen, nicht um den tatsächlichen Inhalt der Regelung - wobei genau die Passage mit dem Inkrafttreten 1. Oktober betroffen war. Dennoch lag ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren vor, befand der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.

Das Fremdenrechtspaket enthält zahlreiche Bestimmungen, darunter eine längere Schubhaft am Stück, eine Residenzpflicht für Flüchtlinge sowie höhere Strafen bei Nichtausreise trotz aufrechten Bescheids. Änderungen sollte es auch bei der Rot-Weiß-Rot-Karte geben, etwa dass ausländische Uni-Absolventen länger Zeit bekommen, einen Job zu finden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.