Burgenland: Wegen Wiederbetätigung Verurteilter kandidiert für FPÖ

Künftig sollen alle Bewerber für Kommunalwahlen über etwaige Verurteilungen Auskunft geben.

In einer nordburgenländischen Gemeinde kandidiert ein 42-Jähriger auf einem vorderen Listenplatz der FPÖ, der im Vorjahr im Zusammenhang mit Facebook-Postings wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz vor Gericht stand. Der Mann wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt.

"An und für sich ist es so, dass die Kandidaten nicht unbekannt sind", sagte FPÖ-Landesparteisekretär Christian Ries am Mittwoch. Die FPÖ habe aber in den vergangenen Jahren zumindest 50 Prozent an Mitgliedern zugelegt und müsse die "erst kennenlernen". In der betroffenen Ortschaft gebe es auch keine gewachsene Ortsgruppe. Der Betroffene sei zudem "kein Parteimitglied". Der Mann sei zugezogen und habe selbst nichts von der Verurteilung gesagt. Es sei auch nicht bekannt gewesen, dass er solche Hasspostings abgesetzt habe.

Bei der Kommunalwahl am 1. Oktober wird der 42-Jährige in seiner Gemeinde am Stimmzettel stehen, weil die Frist, die Kandidatur zurückzuziehen, bereits verstrichen ist. Falls er in den Gemeinderat gewählt würde, soll er nun eine Verzichtserklärung unterzeichnen. "Er hat gesagt, er unterschreibt das jederzeit", so Ries.

Mittels eines Schriftstücks, das die Kandidaten künftig bei allgemeinen Wahlen unterzeichnen sollen, will man derartige Vorfälle nun unterbinden: "Wir werden eine Erklärung aufsetzen, dass jemand bekannt zu geben hat, ob gegen ihn eine Verurteilung vorliegt nach dem Strafrecht oder nach einem strafrechtlichen Nebengesetz", erläuterte der Landesparteisekretär.

(APA)

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