Kärntner Ex-Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

Gerhard Oleschko
Gerhard OleschkoAPA/GERT EGGENBERGER
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Gerhard Oleschko soll ohne Rechtsgrundlage Dienstverträge höher dotiert und Aufwandsentschädigungen ausgezahlt haben. Der Schaden beträgt laut Anklage mehr als 30.000 Euro.

Der ehemalige freiheitliche Bürgermeister und jetzige Vizebürgermeister der Kärntner Gemeinde Keutschach, Gerhard Oleschko (66), hat sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs und Untreue verantworten müssen. Er soll ohne Rechtsgrundlage Dienstverträge höher dotiert und Aufwandsentschädigungen ausgezahlt haben. Der Schaden beträgt laut Anklage mehr als 30.000 Euro.

Mit ihm der Untreue angeklagt ist auch die Amtsleiterin (31) der Gemeinde. Sie soll laut Staatsanwalt Helmut Jamnig als Mittäterin im Zusammenwirken mit Oleschko die Befugnis, die ihr aufgrund des Amtes zustand, wissentlich missbraucht haben. Die Angeklagte, die auch für die Lohnverrechnung zuständig war, bekannte sich nicht schuldig. Aber sie sehe ein, einen Fehler gemacht zu haben, und beantragte wie der Ex-Bürgermeister eine Diversion im Rahmen ihrer "finanziellen Möglichkeiten".

"Amtsleiterstellvertreter-Zulage, die es nicht gibt

Jamnig führte aus, dass im fraglichen Zeitraum von 2010 bis 2015 das Dienstrecht zwar grundlegend geändert worden, doch eine privatrechtliche Gestaltung der Bezüge in keiner der beiden Varianten möglich gewesen sei. Nebengebühren seien im Gesetz genau geregelt und aufgelistet, neue, "erfundene" Zulagen daher ausgeschlossen. So wurde an eine Mitarbeiterin eine "Amtsleiterstellvertreter-Zulage" ausgezahlt, die es laut Gebührenverordnung gar nicht gibt. Als die Angeklagte 2012 auch Standesbeamtin in der Gemeinde wurde, zahlte sie sich die entsprechende Zulage "in Absprache mit dem Bürgermeister" selbst aus. Sie habe geglaubt, dass ihr das zusätzliche Salär zustehe, weil es unter "Nebentätigkeit" falle. Heute wisse sie, dass dies aufgrund des neuen Dienstrechts nicht so sei, erklärte sie in der Einvernahme durch die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Barbara Baum.

Oleschko, der von 1997 bis 2015 Bürgermeister war, bekannte sich ebenfalls nicht schuldig. Er sei aber bereit, Verantwortung zu übernehmen, sagte er und beantragte eine Diversion, wolle jedoch nicht den gesamten Schaden wiedergutmachen. Für einzelne Fälle erklärte er sich verantwortlich, von anderen wiederum wollte er nichts gewusst haben.

Angeklagter will keine Lohnzettel gesehen haben

Weiters sagte der Angeklagte, er habe keine einzelnen Lohnzettel, sondern nur die Sammelüberweisung gesehen und diese auch nie kontrolliert. Die Amtsleiterin sei durchsetzungsstark, habe sehr eigenständig gearbeitet und von ihm nie schriftliche Weisungen haben wollen, erklärte Oleschko. Darüber hinaus komme er aus der Privatwirtschaft und habe seine Mitarbeiter für gute Leistungen mit Prämien belohnt. Dass für die Auszahlung einzelner Zulagen ein Gemeinderatsbeschluss notwendig sei, habe er damals nicht gewusst und die Amtsleiterin habe ihn auch nicht darauf aufmerksam gemacht, meinte Oleschko.

Die Angeklagte hingegen erklärte, sie habe mehrmals versucht, die Causa "Nebengebührenverordnung" auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen zu lassen, sobald sie erfahren habe, dass für einzelne Zulagen und Zusätze zum Dienstvertrag ein Gemeinderatsbeschluss notwendig gewesen wäre. Sie sei der Meinung gewesen, dass mit einem nachträglichen Gemeindebeschluss die Angelegenheit hätte legalisiert werden können.

Oleschko habe sie jedoch immer vertröstet, wenn sie dieses Thema bereinigt haben wollte, und den Punkt von der Tagesordnung jedesmal gestrichen. Die Weisungen, die sie ihm vorgelegt habe, habe er nicht unterschrieben. "Er hat halt immer nur das gemacht, was ihm wichtig war", sagte sie. Es sei sehr schwierig für sie gewesen sich durchzusetzen. "Es war ein fürchterliches Arbeiten in der Gemeinde und Chaos genug", führte sie aus. Der Bürgermeister habe sich "aufgeregt", wenn jemand von ihnen in der Gemeindeabteilung des Landes Informationen eingeholt habe.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Dann soll eine Reihe von Zeugen vernommen werden.

(APA)

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