ÖVP und FPÖ haben während ihrer Koalitionsverhandlungen zuletzt erste Pläne zur Mindestsicherung präsentiert. Die ist allerdings noch immer Ländersache – und wird höchstunterschiedlich geregelt. Ein Überblick.
Auch wenn ÖVP und FPÖ nun auf Bundesebene eine Regelung für die Mindestsicherung verhandelt und Teilaspekte vergangenen Freitag präsentiert haben – so ist diese doch Ländersache. Bis 2016 hat es eine Vereinbarung zwischen den Ländern gegeben, überall galten dieselben Kriterien. Mit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 sind dann aber einzelne Länder ausgeschert und haben neue, restriktivere Modelle beschlossen. Nun gibt es acht verschiedene Regelungen:
Wien
Die rot-grüne Koalition hat monatelang um die Mindestsicherung gerungen, das Modell soll diese Woche beschlossen werden und am 1. Jänner in Kraft treten. Es gibt kein Bundesland, in dem die Kosten für die Mindestsicherung so hoch sind wie in Wien – das hat auch damit zu tun, dass mehr als zwei Drittel aller anerkannten Flüchtlinge nach Wien kommen – viele haben Schwierigkeiten, sofort Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Dementsprechend sind die Kosten in den vergangenen Jahren gestiegen. Für 2018 wird mit 700 Millionen Euro gerechnet. Dennoch hat sich Wien gegen Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherungen entschieden. Verschärfungen gibt es aber bei jugendlichen Mindestsicherungsbeziehern. Künftig wird die Bereitschaft, ein Kursangebot oder eine Ausbildung anzunehmen, ein Kriterium sein, sonst wird gekürzt. Das gilt in gewissem Umfang jetzt schon: Wer sich Vorschriften des AMS widersetzt, bekommt weniger Geld. ÖVP und FPÖ hatten die Kürzung für Flüchtlinge (beziehungsweise die FPÖ eine Streichung), eine Deckelung bei Familien und teils Wartefristen gefordert.