Der Verfassungsgerichtshof öffnet die Ehe für Homosexuelle. Umgekehrt dürfen ab 2019 auch Heterosexuelle eine Eingetragene Partnerschaft schließen. Sofern es diese Rechtsform dann noch gibt.
Wien. Während die wohl künftigen Koalitionspartner ÖVP und FPÖ die Ehe nicht für Homosexuelle öffnen wollten, entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun, dass die Ehe ab 2019 auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen muss. Doch was bedeutet das VfGH-Erkenntnis für homo-, aber auch für heterosexuelle Paare? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
1 Warum hält der Verfassungsgerichtshof das bisherige Gesetz für nicht verfassungsgemäß?
Bis zum jetzigen Fall hatte der VfGH noch kein Problem darin gesehen, dass es die Ehe nur für heterosexuelle Partner gibt, während Homosexuelle nur die Eingetragene Partnerschaft (EP) schließen konnten. Doch in den vergangenen Jahren ist die EP der Ehe immer ähnlicher geworden. Heute sei eine Differenzierung in zwei Rechtsinstitute nicht mehr aufrechtzuerhalten, meint der VfGH; denn sie drücke aus, dass die Menschen je nach sexueller Orientierung ungleich seien. Dass Homosexuelle durch Angabe ihres Familienstands (verpartnert statt verheiratet) ihre gleichgeschlechtliche Orientierung offenlegen müssen, sei diskriminierend.