Buwog-Prozess: Datumsverwirrung bei Grassers Gutachten

Grasser-Anwalt Manfred Ainedter
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter(c) Clemens Fabry (Presse)
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Die Anwälte des Ex-Ministers haben zwei Gutachten präsentiert. Merkwürdig: Das Gutachten, das auf den 27. Februar datiert ist, beruft sich auf jenes vom 6. Oktober 2017.

Die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser haben vergangene Woche bei einer Pressekonferenz zwei Privatgutachten präsentiert, die die nach Ansicht der Anwälte bestehende "mediale Vorverurteilung" gegen ihren Mandanten belegen. Darin wurden ausführlich zahlreiche Medienberichte, Kabarettauftritte etc. analysiert, beim Datum allerdings tun sich Ungereimtheiten auf.

Denn das Gutachten von der an der Universität Linz tätigen Professorin Katharina Pabel ist mit 27. Februar datiert - und beruft sich inhaltlich auf das Gutachten des deutschen Anwalts Ralf Höcker, dessen Gutachten allerdings mit 6. Oktober 2017 datiert ist.

Auf Anfrage, wie ein früheres Gutachten auf ein später erstelltes Papier verweisen könne, heißt es dazu von Grassers Anwälten Norbert Wess und Manfred Ainedter: "Das Gutachten Höcker lag Frau Prof. Pabel bereits über lange Zeit im (jeweiligen) Entwurf vor, Prof Höcker hat dieses stets noch weiter aktualisiert, um bis zum Schluss die laufende mediale Berichterstattung berücksichtigen zu können."

Pabel sei der Entwurf im Februar 2017 bereits ausreichend erschienen, "um ihre verfassungsrechtlichen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, die Endausfertigung von Herrn Prof. Höcker bzgl. seines Gutachtens erfolgte sodann erst zeitlich danach", so die Anwälte weiter.

(APA)

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