Ticker Verhandlungstag 3 Der Verteidiger von Ex-Finanzminister Grasser wirft der Staatsanwaltschaft im Buwog-Prozess "aktenwidriges" Vorgehen und eine "politische Abrechnung" vor. Die "Presse" berichtete live aus dem Straflandesgericht.
Ein Mann, ein Wort – lautet ein Sprichwort. Ein Verteidiger, ein Verhandlungstag, könnte man in Abwandlung für den dritten Tag im Korruptionsprozess gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte daraus machen. Denn: Norbert Wess, der - gemeinsam mit Manfred Ainedter - das einstige Regierungsmitglied Grasser vertritt, nahm den ganzen 14. Dezember für sich in Anspruch, um „Missinterpretationen“ und „aktenwidirge“ Verfehlungen in der Anklageschrift aufzuzeigen. Und das im wörtlichen Sinn.
Wess ließ auf die Leinwand oberhalb der Richterbank etliche Folien projizieren, die Zitate von Zeugen zeigten - sowie Zitate aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien aus dem April dieses Jahres (erst danach wurde die Anklage rechtskräftig, Anm.). Damals hatte das OLG Wien zwei Anklagepunkte aus der 825-seitigen Anklageschrift streichen lassen und weitere Passagen kritisiert bzw. „richtiggestellt“. So wurde Grasser in der ursprünglichen Version der Anklageschrift angelastet, schon in die Auswahl der Bank Lehman Brothers, die den eigentlichen Buwog-Deal begleiten sollte, eingegriffen zu haben. Das OLG Wien aber fand die angebliche Parteilichkeit Grassers nicht belegt, es würden „keine die Täterschaft (unmittelbar) belegenden Urkunden vorliegen“. Das Verfahren in diesem speziellen Komplex wurde daraufhin eingestellt.
Ein weiterer Punkt, der nicht (mehr) Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist: die angebliche Schadenssumme von 35 Millionen Euro, auf die Anwalt Wess ebenfalls einging. Konkret: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft lastete Grasser an, bei der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften zum Nachteil der Republik agiert zu haben und nahm eine Schadenssumme von eben diesen 35 Millionen Euro an. Das OLG Wien sah ihn diesen Berechnungen allerdings eine „Milchmädchenrechnung“ und verlangte weitere Ermittlungen. Ein Zitat, das Wess in diesem Zusammenhang freilich auf seinen Folien abdruckte.
"Dann dürfen Sie aber nicht Staatsanwalt werden"
Dazu kommentierte Wess unschmeichelhaft in Richtung der Staatsanwaltschaft: „Das ist schwerer Hokuspokus.“ - „So kann man nicht anklagen.“ - „Sie haben eine politische Abrechnung versucht.“ Oder: „Wenn Sie ein Ergebnis haben und alle Fakten in diese Richtung ableiten wollen, können Sie das tun. Dann dürfen Sie aber nicht Staatsanwalt werden.“ Kurzum: In der Anklageschrift finde sich „Vollholler“.
Der laut Anklage „gemeinschaftliche Tatplan“ von Grasser, den (früheren) Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie dem Immobilienmakler Ernst Karl Plech, sich bei Privatisierungen - im konkreten Fall beim Buwog-Deal und bei der Einmietung der oberösterreichischen Finanz in den Terminal Tower - zu bereichern, wurde zurückgewiesen. „Finanzminister ist ein Full-Time-Job“, betonte Wess. In diesem Sinne sei auch die „Smoking Gun“ der Staatsanwaltschaft, die angebliche Forderung nach 700.000 Euro Schmiergeld für die Einmietung der Finanz in den Terminal Tower, gar keine.
Zur Erinnerung: Laut den Oberstaatsanwälten Alexander Marchart und Gerald Denk habe Grasser die Übersiedelung der Finanz in den Tower abgesagt, weil nicht die geforderten 700.000 Euro Schmiergeld geflossen seien. Dem hielt nun Wess entgegen: Tatsächlich seien die 700.000 Euro für Zusatzleistungen der Finanzbehörden bestimmt gewesen. Überdies, so Wess: Das in der Anklageschrift „gefühlt 200-mal vorkommende Wort Bestechungszahlung“ finde sich sonst nirgends. Insofern lautete Wess‘ Fazit wenig überraschend: „Unser Mandant ist nicht schuldig - er wird sich nicht schuldig bekennen.“
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