Arbeitsmarkt

Arbeitslose sollen schneller Job annehmen

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Symbolbild. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Regierung will Missbrauch abstellen und prüfen, ob für langzeit- arbeitslose Ausländer das Ausland zuständig ist.

Arbeitslose sollen möglichst rasch wieder eine neue Stelle annehmen, Missbrauch soll eingedämmt werden. Das sind die wichtigsten Ziele der Arbeitsmarktpolitik der neuen Regierung, die im Regierungsprogramm unter dem Kapitel „Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung“ zusammengefasst werden.

Unter anderem soll die Leistungshöhe der Notstandshilfe „degressiv“ gestaltet werden: Je länger man sie bezieht, desto weniger bekommt man. Dafür sollen Personen mit langer Beitragsdauer auch länger Arbeitslosengeld beziehen können. Bei arbeitslosen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen soll nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug die Bewerbung in ihrem Herkunftsland „forciert“ werden, auch will man prüfen, ob sie nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs in Österreich nicht in die „subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes“ zurückfallen.

Die Zumutbarkeitsbestimmungen für die Annahme eines neuen Jobs sollen verschärft werden: So soll bei Teilzeit künftig eine Wegzeit (Hin- und Rückfahrt) von zwei Stunden pro Tag in Kauf genommen werden müssen, bei Vollzeit von zweieinhalb Stunden. Bisher galten eineinhalb Stunden bei Teilzeit und zwei Stunden bei Vollzeit als zumutbar.

Im Fall von Job- oder Ausbildungsverweigerung will man die „Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)“, ein Krankenstand soll den Arbeitslosenbezug nicht mehr verlängern, ausgenommen bei stationären Aufnahmen.

Schulungen sollen künftig verstärkt in Kooperation mit Unternehmen durchgeführt werden, Arbeitslose auf einen konkreten Arbeitsplatz hin geschult werden. Das Zugangsalter zur Altersteilzeit soll schrittweise von derzeit 53 bzw. 58 Jahren auf 55 bzw. 60 Jahre angehoben werden.

Auch will man das Ausländerbeschäftigungsgesetz und die Entsenderichtlinie im Hinblick auf den Bedarf am Arbeitsmarkt prüfen; bei hoher Arbeitslosigkeit soll es zu einer „sektoralen Schließung“ des Arbeitsmarkts kommen. Zudem will man prüfen, ob es bei erhöhter Arbeitslosigkeit zu Beschäftigungseinschränkungen für Drittstaatsangehörige kommen kann. „Deutsch- und Kulturkenntnisse“ sollen verstärkt berücksichtigt werden.

Alle Transferleistungen sollen auf Treffsicherheit und Missbrauchsanfälligkeit geprüft werden, die „Transparenz“ soll erhöht werden. Im Zuge dessen soll analysiert werden, welche Zahlungsströme jeweils an Österreicher, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte gehen.

Um den Fachkräftebedarf zu sichern, will man die betriebliche Lehrausbildung stärken. Für Jugendliche in einer überbetrieblichen Ausbildung (die keinen Ausbildungsvertrag mit einem Lehrbetrieb, sondern mit einer Schulungseinrichtung abgeschlossen haben) soll der Beihilfenbezug „so ausgestaltet werden, dass ein klarer Anreiz zur Aufnahme einer betrieblichen Lehre besteht“. Auch die überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen selbst sollen den Fokus auf die rasche Vermittlung der Lehrlinge in Betriebe legen.

Qualifizierte Zuwanderung. Eine „Gesamtstrategie für eine qualifizierte Zuwanderung“ soll entwickelt werden, zwischen qualifizierter Arbeitsmigration, EU-Mobilität und Asyl klarer differenziert werden. Umgekehrt soll die Rot-Weiß-Rot-Karte weiterentwickelt werden, eine Senkung der Gehaltsgrenzen (ab der man als qualifizierter Arbeitnehmer gilt) geprüft werden, „aber nur nach Maßgabe der insgesamten Arbeitsmarktentwicklung“.

Im Arbeitsrecht soll es zu einer Angleichung von Arbeitern und Angestellten kommen, bei der Lohnverrechnung will man „entbürokratisieren“. Zudem will man prüfen, ob der Urlaubs- und Weihnachtszuschuss nicht gesetzlich verankert werden kann, wenn keine kollektivvertragliche Lösung vorliegt.

Weitere Punkte im Regierungsprogramm sind eine „praxisgerechtere Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung“ sowie eine „Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2017)

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