Die juristische Entscheidung gegen einen Anspruch auf Fortzahlung des Landesrats-Gehalts gilt als Abkehr von der bisherigen Praxis. Mayr hatte sich wegen einer Spendenaffäre zurückgezogen.
Der Salzburger Landesrat Hans Mayr (ehemals Team Stronach, danach parteifrei) hat nach seinem Rücktritt am 30. Jänner keinen Rechtsanspruch auf eine Fortzahlung seines Landesrats-Gehalts. Das ergab eine Überprüfung des Bezügegesetzes durch Juristen des Landes, informierte am Mittwoch Personal-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) in einer Aussendung. Mayr hatte wegen einer Spendenaffäre angekündigt, seinen Hut zu nehmen.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass Mayr als Listenerster des Team Stronach bei der Landtagswahl 2013 Anspruch auf ein Landtagsmandat hat. Ob er dieses auch annimmt, ist noch nicht bekannt. Mayr verdiente als Landesrat zuletzt 14.038,50 Euro brutto, als einfacher Landtagsabgeordneter wären es zumindest 4.954,80 Euro.
Abkehr von bisheriger Praxis
Die nunmehrige Rechtsauslegung der Juristen bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Praxis. Denn bisher war man davon ausgegangen, dass das Landesrats-Gehalt vier Monate weiter bezahlt wird, wenn der Betroffene ein ihm zustehendes Mandat nicht annimmt. Nach der neuen Auslegung wird der Anspruch aber auch bei einem Mandatsverzicht verwirkt. Eine Bezugsfortzahlung bekommen damit de facto nur noch jene scheidenden Regierungsmitglieder, die aus der Privatwirtschaft kommen, auf keiner Landtagsliste waren und nach dem Ausscheiden aus der Regierung kein Erwerbseinkommen oder Pension beziehen.
Regierungsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit einem Berufsverbot, sie dürfen keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
(APA)