Wer sich keinen Anwalt leisten kann, dem hilft der Steuerzahler. Auch für den Buwog-Prozess wurden sogenannte Verfahrenshelfer bestellt. Anwälte können sich davon aber freikaufen.
Wien. „Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt.“
Man kennt diesen Satz aus US-Krimiserien – das ist die Szene, in denen die Cops dem Bösewicht gerade Handfesseln anlegen. Doch auch im echten Leben hängt Strafverteidigung stark von den Kosten ab. Was tut jemand, der einen Anwalt braucht (Faustregel im Strafverfahren: Man braucht dann einen, wenn mehr als drei Jahre Haft drohen), aber nicht genug Geld hat? Er beantragt die sogenannte Verfahrenshilfe. Das Gericht sorgt dann dafür, dass dem Beschuldigten ein (Pflicht-)Verteidiger beigegeben wird. Dies ist viel weiter verbreitet, als man annehmen könnte. Im Straflandesgericht Wien laufen bereits 85 Prozent der Verfahren mit Verfahrenshilfe.