Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter zum Verfassungsrichter zu machen sei "optisch ganz eindeutig problematisch", sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger. Er beurteilt auch VfGH-Kandidaten Tassilo Wallentin skeptisch.
Skeptisch beurteilt der Verfassungsjurist Theo Öhlinger die VfGH-Kandidaten Wolfgang Brandstetter und Tassilo Wallentin. Den Ex-Justizminister zum Verfassungsrichter zu machen sei "optisch ganz eindeutig problematisch", sagte er in der "ZIB2". Und Wallentin wäre "wirklich ein sehr eigenartiger Vorschlag". Laut "SN" soll auch der Bundespräsident Skepsis gegenüber dem angeblichen FPÖ-Kandidaten geäußert haben.
Dies soll laut den "Salzburger Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe) - neben dem von der FPÖ dementierten Junktim mit der Ernennung von Uni-Räten - der Grund dafür gewesen sein, dass die Regierung am Mittwoch noch nicht das Personalpaket für den Verfassungsgerichtshof beschlossen hat. Dass die Posten des Präsidenten sowie zweier Verfassungsrichter schon seit Jahresbeginn vakant sind, sei "sicher kein Idealzustand", merkte Öhlinger an.
Van der Bellen skeptisch über Wallentin-Bestellung
Der Rechtsanwalt Wallentin hat sich für den Posten eines Verfassungsrichters beworben - und gilt als möglicher Kandidat der FPÖ, die zwei VfGH-Mitglieder nominieren kann. Laut "SN" soll Bundespräsident Alexander Van der Bellen aber skeptisch sein - weil der Jurist in seinen sonntäglichen "Krone"-Kolumnen immer wieder mit Angriffen auf die EU, Asylwerber und gegen "Genderwahn" aufgefallen ist. Diese Kolumnen seien "schon manchmal sehr eigenartig", konstatierte auch Öhlinger, und "irgendeine Nähe zu Verfassungsfragen habe ich nie bemerkt".
FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan hält hingegen - wie er zu den "SN" sagte - Wallentin "für einen sehr geeigneten Kandidaten". Dieser sei "ein erfolgreicher Anwalt gerade im Zivil- und im Medienrecht". Wallentin selbst schrieb jedoch in einem von der "ZiB2" gezeigten Tweet, er sei "kein Kandidat der FPÖ. Das sind andere."
Bereits fix - aber auch noch nicht beschlossen - ist, dass Brandstetter auf Vorschlag der ÖVP Verfassungsrichter werden soll. Damit könnte "für die Bevölkerung der Eindruck einer politischen Mauschelei entstehen", gab Öhlinger zu bedenken. In der Sache sei freilich kein Unterschied zu anderen Ernennungen gegeben, hätten doch alle Verfassungsrichter eine mehr oder weniger große Nähe zu einer politischen Partei.
(APA)