Grasser-Prozess: Oberösterreichische Bauordnung "existiert nur auf dem Papier"

BUWOG GRASSER PROZESS: MEISCHBERGER / ZARBL
BUWOG GRASSER PROZESS: MEISCHBERGER / ZARBL(c) APA/HANS PUNZ / APA- POOL (HANS PUNZ / APA- POOL)
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Der 22. Verhandlungstag begann, wie der 21. geendet hatte: mit der Einvernahme eines Porr-Managers, der eine Zahlung an den Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Meischberger abgewickelt haben soll. Interessanter Nebenaspekt: die oberösterreichische Bauordnung.

Der 22. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und weitere beginnt heute, wie er gestern geendet hat: mit der weiteren Einvernahme eines mitangeklagten Managers der Porr Solutions, der laut Anklage eine Zahlung für den Terminal Tower über 200.000 Euro an den ebenfalls mitangeklagten Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger abgewickelt hat.

Zur Errichtung des Linzer Bürohauses Terminal Tower und der Einmietung der Finanzbehörden haben am Donnerstagvormittag die beiden Staatsanwälte im Grasser-Korruptionsprozess den angeklagten Porr-Mitarbeiter ausführlich befragt. Dieser verwies mehrmals darauf, dass die Antworten wohl nur die Generaldirektoren der Porr und von RLB OÖ, Horst Pöchhacker oder Ludwig Scharinger, geben könnten.

Pöchhacker ist verstorben, Scharinger aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig und daher trotz Anklage gegen ihn nicht in der Verhandlung dabei.

Pöchhacker war in den Ermittlungen von Martin Huber, ehemals Porr-Vorstand, schwer belastet worden betreffend einer 200.000 Euro-Zahlung an Walter Meischberger. Pöchhacker habe alle Vorwürfe in den Vernehmungen zurückgewiesen, so der Staatsanwalt. Er habe nichts über die Rechnung gewusst, und wer ihm etwas vorwerfe stehe offenbar in einem Naheverhältnis zu Huber. Der angeklagte Ex-Porr-Mitarbeiter meinte, zwischen Huber und Pöchhacker sei das Verhältnis "nicht ganz reibungsfrei" gewesen. Huber wurde nach seinem Porr-Job Chef der ÖBB.

Scheinrechnung? "Es sieht so aus"

Dass die Finanzbehörden sich in den Büroturm einmieten wollten, war jedenfalls schon früh klar. Die Staatsanwälte Alexander Marchart und Norbert Denk verwiesen auf Schriftstücke, wonach mit dem Finanzministerium abgestimmt war, dass die Errichter des Baus Inserate schalten sollten, woraufhin sich die Finanz offiziell als Interessent melden sollte. Dies sei wohl gemacht worden, um vergaberechtliche Probleme zu vermeiden, mutmaßten die Ankläger. Es seien dann sogar noch einmal Inserate geschaltet worden, denn man musste eben "die Krod (sic!) schlucken", hieß es damals in einem internen Papier aus dem Finanzministerium.

Zwischen Scharinger und dem damaligen Finanzminister Grasser gab es offenbar öfter Gespräche. Laut dem internen Zeitplan sollte die Zusage vom Finanzministerium zur Einmietung der Finanzdirektionen vor Jahresende 2005 kommen. Bei einem Termin im BMF kurz vor Weihnachten 2005, am 22. Dezember, kam es jedoch zu Unstimmigkeiten. Laut dem Angeklagten ging es damals um Mitarbeiterwünsche nach mehr Auto-Stellplätzen. Laut einer von der StA vorgelegten Notiz wollte das Finanzministerium offenbar doch noch weitere Standorte prüfen. Die Staatsanwälte verwiesen darauf, dass das Thema weiterer Parkplätze schon vor dem Dezembertermin aktuell war.

In den nächsten Monaten seien die Unstimmigkeiten jedoch beseitigt worden, das Finanzministerium beziehungsweise Grasser gaben ihr Okay. Es habe auch ein Gespräch von Pöchhacker mit Ernst Karl Plech gegeben, damals im Aufsichtsrat der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und "Intimus von Grasser", so eine Unterlage. Laut Anklage war die Zahlung von 200.000 Euro an Walter Meischberger für Grassers Okay ausschlaggebend. Grasser selber weist die Vorwürfe zurück. Er wurde im ganzen Prozess noch nicht einvernommen.

Oberösterreichische Baordnung "rein fiktiv"

Für einen interessanten Seitenaspekt sorgte heute die Aussage eines mitangeklagten ehemaligen Porr-Solutions-Manager zu der oberösterreichischen Bauordnung, konkret zu deren Stellplatzvorgaben. Diese sind laut dem Angeklagten nämlich "rein fiktiv" und würden "nur auf dem Papier existieren".

Das Thema wurde bei einer Diskussion über Parkplätze beim Bau des Linzer Terminal Towers angeschnitten. Ob es die Parkplätze real auch gebe, sei hingegen "irrelevant", meinte der Angeklagte bei der Befragung durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts am Donnerstag.

Konkret wurde bei der Planung des Linzer Terminal Tower, in den die Finanzbehörden unter dem damaligen Finanzminister Grasser eingezogen sind, Stellplätze eines ÖBB-Geländes nebenan als Parkplätze genannt, obwohl diese für die Finanzbeamten nicht zur Verfügung standen. Laut dem Ex-Porr-Manager reichte es aber, sie "am Papier" zur Verfügung zu haben.

Causa Terminal Tower

Rund um die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower soll ein "Tatplan" (bei Privatisierungsprojekten serienweise "mitschneiden") befolgt worden sein. Und zwar: Der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll einen Teil der 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll. Grasser und die übrigen Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

(APA)

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