Peter Goldgruber: Der mächtige Mann und seine Grenzen

Peter Goldgruber, Generalsekretär im Innenministerium
Peter Goldgruber, Generalsekretär im InnenministeriumAPA/HANS PUNZ
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Der Generalsekretär im Innenministerium betont, dass er Akten des Verfassungsschutzes auch ohne Hausdurchsuchung bekäme. Aber inwieweit stimmt das?

Wien. Hat sich der Generalsekretär im Innenministerium mit der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Zugang über den Ermittlungsstand in der rechtsextremen Szene verschaffen wollen? Ein Vorwurf, der seit Tagen im Raum steht – und der von Generalsekretär Peter Goldgruber vehement dementiert wird.

Der von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl eingesetzte Generalsekretär führt dabei auch weisungsrechtliche Argumente ins Treffen: „Wenn ich wollte, dass ich Einsicht in diese Unterlagen habe, dann brauche ich dazu keine Hausdurchsuchung, weil ich bin ja dort Vorgesetzter des Leiters. Ich könnte einfach hingehen und die Unterlagen anschauen“, erklärte Goldgruber im ORF-Radio. Aber stimmt das auch?

Laut dem Bundesministeriengesetz ist der Generalsekretär der „unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen“. Er dürfe Sektionschefs, aber auch hierarisch weiter unten stehenden Mitarbeitern (und damit auch jenen des BVT) Weisungen geben, analysiert Karl Stöger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Graz.

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