Bundestrojaner hält rechtlich – mit Bedenken

Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk.
Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Verfassungsjurist Funk ortet technische Missbrauchsgefahr.

Wien. Die Debatte um das Sicherheitspaket ist kompliziert, also versuchten es die Kritiker am Montag mit einem anschaulichen Beispiel: Stellen Sie sich vor, der Staat kauft sich ein riesiges Schweizer Messer. Gleichzeitig erlaubt er aber nur, die kleinen Klingen und Hilfsmittel zu benutzen. Ob man sich tatsächlich daran hält, ist nur schwer kontrollierbar oder nachweisbar.

Das Schweizer Messer steht in diesem Fall für den sogenannten Bundestrojaner – also eine Software, die ohne Wissen des Benutzers auf dem Handy installiert werden soll. Das ist Teil des Sicherheitspakets der Regierung, das derzeit als Gesetzesentwurf im Parlament liegt. Schon vor einem Jahr hatte die ÖVP versucht, auf diesem Weg den Behörden mehr Überwachungsmöglichkeiten zu geben. Damals stellte sich auch der Koalitionspartner SPÖ quer – nun startet man mit den Freiheitlichen einen neuen Versuch.

In der Zwischenzeit wurde aber auf einen Teil der Kritik eingegangen. Zumindest kommt der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk zu dem Schluss, dass der Bundestrojaner halten dürfte: Die geplante Maßnahme sei „kaum angreifbar“, sagte er am Montag. „Das Problem verschiebt sich jetzt aber von der juristischen auf die technische Ebene.“ Hier gebe es noch viele offene Fragen. Ermittler würden zu umfangreiche, schwer einzuschränkende Möglichkeiten mit Missbrauchsgefahr erhalten.Und über die technische Kontrolle sei noch wenig bekannt.

Mitsehen und Mithören

Damit befasst sich auch der Datenschutz-Verein Epicenter-works: Laut dem IT-Experten Otmar Lendl könnte man die Fernüberwachung von Computersystemen kaum einschränken. Soll heißen: Wenn die Software beispielsweise die WhatsApp-Kommunikation von Verdächtigen überwachen soll (was von der Regierung gewollt ist), könne man gleichzeitig auch via Mikrofon mithören, via Kamera auch mitschauen. Die vorgesehenen Rechtsschutzbeauftragten seien nur für juristische Fragen, nicht aber für technische zuständig. (ib)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2018)

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