Fußfessel und Jagdverbot für Mensdorff-Pouilly

Alfons Mensdorff-Pouilly
Alfons Mensdorff-PouillyAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Lobbyist muss seine Haftstrafe aus dem Tetron-Prozess nicht im Gefängnis absitzen. Allerdings darf er bestimmte Räume seines Schlosses nicht betreten.

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss seine Haftstrafe aus dem Tetron-Prozess nicht im Gefängnis absitzen. Stattdessen darf er die acht Monate mit einer Fußfessel daheim im Schloss im burgenländischen Luising verbüßen, berichtete am Freitag der "Kurier". Dazu wurden eine Reihe von Auflagen erteilt: So darf Mensdorff laut dem Bericht nicht jagen und bestimmte Räume im Schloss nicht betreten.

Auch Reisen ins Ausland, etwa zu seinem schottischen Schloss Dalnaglar Castle, seien mit Fußfessel untersagt. Am Anwesen im Südburgenland werde ein gewisser Radius festgelegt, innerhalb dessen die Bewegung erlaubt wird.

OLG Wien: Zwei Jahre Haft, davon 16 Monate bedingt

Mensdorff war als Zweitangeklagter im Prozess um die Errichtung eines bundesweiten Blaulichtfunksystems im Dezember 2015 zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden und hatte daraufhin Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) setzte die Strafe im Oktober des Vorjahres auf zwei Jahre herab, davon 16 Monate bedingt.

Für den unbedingten Teil von acht Monaten wurde nun die Fußfessel bewilligt. Am Donnerstag war Mensdorff in der Justizanstalt Eisenstadt zum Parteiengehör geladen. Die Fußfessel des Lobbyisten wird laut "Kurier" mit einem GPS-Sender ausgestattet.

Dieser ermöglicht eine Ortung bis auf drei Meter und werde sonst nur bei Verurteilten eingesetzt, von denen eine Gefahr ausgehen könnte. Im konkreten Fall diene der GPS-Sender dazu, "Herrn Mensdorff wegen seiner Berühmtheit mehr zu kontrollieren als andere", zitiert die Tageszeitung den Leiter der Justizanstalt, Oberst Günter Wolf. Wolf war zunächst nicht erreichbar.

>>> Bericht im "Kurier"

(APA)

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