Mindestsicherung: Die Westachse will Vorbild sein

Die Mindestsicherung muss österreichweit vereinheitlicht werden.
Die Mindestsicherung muss österreichweit vereinheitlicht werden.(c) Clemens Fabry
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Die türkis-blaue Regierung im Bund will eine österreichweit einheitliche Mindestsicherung. Am liebsten nach dem oberösterreichischen Modell. Im Westen will man sich aber nicht von der eigenen Regelung verabschieden.

Wien. Wie viel gespart wird? Das ist noch unklar. Wie gespart wird? Das weiß man noch nicht. Fest steht für die Regierung bisher nur: Die Mindestsicherung muss österreichweit vereinheitlicht – und vor allem für Flüchtlinge gekürzt werden. Bis Ende des Jahres wollen ÖVP und FPÖ einen genauen Plan präsentieren.

Die Bundesländer haben hier allerdings auch noch ein Mitspracherecht. Immerhin fällt die Mindestsicherung in ihre Kompetenz. Am lautesten – und ungewohnt selbstbewusst – meldete sich Tirols Landeshauptmann, Günther Platter (ÖVP), in Richtung neuer Regierung zu Wort: Die Regelung in Tirol und Vorarlberg sei rechtskonform. Sollte es eine österreichweite Lösung geben, gehe er also davon aus, dass diese als Vorbild diene. Das ist „ein guter Rat des Westens“, wird er im „Kurier“ zitiert. Sollten grobe Kürzungen bei der Sozialhilfe kommen, wie von der Regierung geplant, würde er gegen seinen eigenen Koalitionspakt mit den Grünen verstoßen.

Wien blickt nach Linz

Auch im Büro von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) in Vorarlberg macht man darauf aufmerksam, dass die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof gehalten habe. Wenn die Koalition wolle, könne man also als Vorbild dienen, heißt es zur „Presse“.

Ganz so weit in den Westen will man in Wien allerdings nicht blicken. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat etwas andere Pläne als seine Parteikollegen in Innsbruck und Bregenz: „Ich halte das oberösterreichische Modell für ein gutes Beispiel“, sagte er zuletzt. Und auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat die meisten Sympathien für die Regelung in Oberösterreich. Kein Wunder: Beide Parteien sitzen wie im Bund in der dortigen Landesregierung.

Ein Problem bleibt allerdings: Denn der Verfassungsgerichtshof hat das Mindestsicherungsmodell in Niederösterreich aufgehoben. Die Höhe der Sozialhilfe davon abhängig zu machen, wie lange sich ein Mensch in Österreich aufhält, sei nicht rechtskonform. Ebenso wie die starre Deckelung der Bezugshöhe bei Familien.

Die Regelung hat einige Parallelen zu jener in Oberösterreich: Dort gibt es für Familien maximal 1512 Euro im Monat. Flüchtlinge erhalten zunächst allgemein weniger Mindestsicherung. Das Landesverwaltungsgericht hat bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die Klärung grundsätzlicher Fragen gebeten.

Und die Westachse? Dort gibt es zwar keinen „Deckel“. Die Leistung für Bezieher, die in Wohngemeinschaften leben, wurde aber deutlich reduziert. Das ist meistens bei Flüchtlingen der Fall – sie müssen außerdem eine Integrationsvereinbarung unterschreiben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2018)

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