Streit um Privilegien bei Sozialversicherungen

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass die Sozialversicherungen mit 1,3 Milliarden Euro spekulieren, 330 Millionen Euro für Zusatzpensionen aufwenden und 160 Dienstautos haben. Die Sozialversicherungen wehren sich vehement.

Der Streit um die Zusammenlegung der Sozialversicherungen gewinnt an Schärfe. ÖVP und FPÖ wollen die 21 Sozialversicherungsträger auf maximal fünf zusammenlegen. Statt neun Gebietskrankenkassen soll es künftig nur noch eine geben. Doch die Betroffenen wehren sich. In den Spitzengremien der Sozialversicherungen sitzen Funktionäre der Kammern.

Bei dem Streit geht es auch um Privilegien. In Regierungskreisen ist zu hören, dass die Sozialversicherungen mit 1,3 Milliarden Euro spekulieren. Dieses Geld soll in Aktien und in anderen Wertpapieren angelegt worden sein. In Summe sollen alle Sozialversicherungen sogar über ein Reinvermögen von sechs Milliarden Euro verfügen. "Warum werden hier nicht die Beiträge gesenkt?", fragen sich Regierungskreise.

Großzügige Luxuspensionen

Das nächste Problem sind die Pensionsprivilegien. Zuletzt haben die Sozialversicherungen 330 Millionen Euro für Zusatzpensionen ausgegeben. Doch das ist längst nicht alles. Rund 1280 ehemalige Mitarbeiter bekommen sogar eine Luxuspension. Die Luxuspensionen liegen teilweise über 300 Prozent einer ASVG-Pension, schreibt die "Kleine Zeitung".

Bei den 21 Sozialversicherungen geben 1000 Funktionäre den Ton an. Bei einer Zusammenlegung würden die meisten ihren Job verlieren. Hinzu kommt, dass die Sozialversicherungen 160 Dienstautos haben. Ein Direktor lässt sich sogar täglich von Graz nach Wien zur Arbeit bringen, so die "Kleine Zeitung".

Die Sozialversicherungen wehren sich. Der Vorwurf der Spekulation stimme nicht, kontern Vertreter der Sozialversicherungen. Wie bereits in der Vergangenheit mehrmals betont, handle es sich bei den genannten 1,3 Milliarden Euro um Rücklagen der Unfall-, Pensions und Krankenversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

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