"Nicht alles, was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig", meint Verfassungsjurist Theo Öhlinger.
Die Verfassungsjuristen Theo Öhlinger und Heinz Mayer räumen der Klage der Gemeinde Wien gegen die Aufhebung des Rauchverbots beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenig Chancen ein. Das sagten sie in Gesprächen mit dem ORF-Ö1-Morgenjournal. "Ich fürchte, dass die Gemeinde Wien eine Bauchlandung erfahren wird", sagte Öhlinger.
Es sei keine Sache des VfGH, darüber zu entscheiden, ob es ein Rauchverbot in der Gastronomie geben werde. "Ich halte die Aufhebung auch für schlecht, aber nicht alles was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig", erläuterte Öhlinger. Der Antrag sei damit untermauert, dass er nicht dem öffentlichen Interesse diene und Konsequenzen, nämlich Gesundheitsbelastungen, habe, erhöht in den Augen des Juristen nicht seine Chancen: "Wenn man diesen Gedanken konsequent durchdenkt, dann müsste man wahrscheinlich auch das Autofahren verbieten, denn auch das schadet anderen Menschen."
Mayr: "Wahrung des öffentlichen Interesses ist kein Verfassungsgrundsatz."
Es sei letztlich "eine Frage der Politik, welchen Ausgleich sie hier zwischen den unterschiedlichen Interessen treffen will", sagte Öhlinger. "Die Politik hat sich in meinen Augen falsch entschieden, aber sie hat diese Möglichkeit."
"Die Wahrung des öffentlichen Interesses ist für sich allein kein Verfassungsgrundsatz. Der Gesetzgeber kann auch Regelungen treffen, die vielleicht zu einem ungesundem Leben führen oder die gefährliche Tätigkeiten erlauben", konstatierte Mayer. Er machte darauf aufmerksam, dass die Neuregelung die Bewahrung des Status quo herbeiführe, also das Beibehalten der bisherigen Regelung. Bisher "hat niemand behauptet, dass diese bis Ende April geltende Regelung verfassungswidrig sei". Mayers Resümee: "Ich sehe wenig Chancen, dass man da erfolgreich dagegen vorgehen kann."
Nicht-Stattgeben der Klage wäre "Propagandaschlag für Gegenseite"
Öhlinger empfahl der Gemeinde Wien, auf den Gang zum VfGH zu verzichten: "Die Wahrscheinlichkeit, dass der Klage nicht stattgegeben wird, ist groß. Und das wäre ein gut vermarktbarer Propagandaschlag für die Gegenseite." Denn Rauchbefürworter könnten die Entscheidung des VfGH ins Treffen bringen, "auch wenn dieser rein rechtlich argumentieren muss".
(APA)