Senioren: Das neue Präsidentenduo droht dem Kanzler

Ingrid Korosec und Peter Kostelka – das neue Präsidentenpärchen im Seniorenrat.
Ingrid Korosec und Peter Kostelka – das neue Präsidentenpärchen im Seniorenrat. (c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Die Große Koalition aus Ingrid Korosec (ÖVP) und Peter Kostelka (SPÖ) will den Verfassungsgerichtshof anrufen, wenn die Pensionisten kein Stimmrecht in den Organen der reformierten Krankenversicherung bekommen.

Wien. Karl Blecha und Andreas Khol standen so lange an der Spitze des Seniorenrates, dass man sich an das neue Präsidentenpärchen erst gewöhnen muss. Ingrid Korosec ist immerhin schon seit zweieinhalb Jahren im Amt – im Jänner 2016, als sich Khol der Wahl zum Bundespräsidenten stellte, übernahm sie den ÖVP-Seniorenbund. Doch der Mann, der am Donnerstag in einer Wiener Innenstadt-Konditorei neben ihr Platz genommen hatte, ist noch recht neu in diesem Job, wenn auch ein alter politischer Bekannter: Peter Kostelka, einst Klubchef der SPÖ und seit April Präsident des Pensionistenverbandes.

„Sie sehen heute neue Verhältnisse“, sagte Korosec zu den Journalisten. Aber sie gehe davon aus, dass die Zusammenarbeit mit Peter Kostelka ebenso gut sein werde wie mit Karl Blecha. Denn bei allen ideologischen Differenzen gebe es auch viel Verbindendes: Als ehemalige Volksanwälte wüssten beide, wie man mit Einzelschicksalen umgeht und sich um die Sorgen der Bürger kümmert. Die Tätigkeit im Seniorenrat sei nicht unähnlich. Peter Kostelka freute sich darüber hinaus, „dass ich die Lebensverhältnisse der Kollegin Korosec bereichern kann“.

Dann schritten die beiden zur Tat – und drohten der Regierung mit dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), sollten die Pensionisten ihr Stimmrecht in den Organen der Krankenversicherung verlieren. Korosec erinnerte ihren Parteifreund Sebastian Kurz daran, dass der überparteiliche Seniorenrat seit dem Jahr 2000 ein gesetzlich verankerter Sozialpartner ist. Daher stehe ihm auch nach der Kassenreform ein Platz am Tisch zu.

„Wir begrüßen die Verschlankung, was aber nicht heißt, dass wir mir allem zufrieden sind“, sagte Korosec. Zu den Reformverhandlungen sei der Seniorenrat nicht eingeladen worden. „Dass wir das nicht akzeptieren, versteht sich von selbst.“ Sollte man ausgeschlossen bleiben, „werden wir sicher den VfGH anrufen – das sind wir unseren Senioren schuldig“. Kostelka sprach von einem Rückschritt in der demokratischen Kultur. Immerhin wird die Krankenversicherung zu einem knappen Drittel (2,4 Millionen Beitragszahler) von den Pensionisten finanziert.

Zweimal zum Höchstgericht?

Nicht ausgeschlossen ist, dass man sich auch mit einem anderen Anliegen an das Höchstgericht wendet: einer schnelleren Pensionsanpassung. Derzeit müssen Neupensionisten bis zu 24 Monate auf die erste Erhöhung warten. Kostelka brachte ein Beispiel: Jemand, der im Frühjahr in Pension gehe, profitiere im Herbst noch nicht von der Pensionserhöhung, sondern erst im Jahr darauf. Das werde als „extremes Unrecht“ empfunden und müsse sich schleunigst ändern.

Reformen wünscht sich der Seniorenrat auch beim Pflegegeld: Es brauche in allen Stufen eine jährliche Anpassung an die steigenden Pflegekosten. Eine bloße Erhöhung ab Stufe vier, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, nütze nur jenen Beziehern, die in Pflegeheimen untergebracht sind. Jene 84 Prozent aber, die zuhause gepflegt würden, gingen leer aus. (pri)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2018)

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