"Sind alle gleich in EU": Familienministerin pocht auf Kindergeld-Indexierung

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) APA/GEORG HOCHMUTH
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Juliane Bogner-Strauß rechtfertigt die geplante Indexierung. Auch andere EU-Staaten seien dafür. Und: "Sie ist sehr wohl EU-konform - es wird zur Umsetzung kommen."

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hat am Dienstag im EU-Parlament in Brüssel die umstrittene Kindergeld-Indexierung verteidigt. Es handle sich um ein "nationales Thema", auch andere EU-Staaten seien der Meinung, dass die Indexierung notwendig sei und "sie ist sehr wohl EU-konform. Daher wird es in Österreich zur Umsetzung kommen".

Bogner-Strauß verwies im Gleichstellungs-Ausschuss des Europaparlaments bei der Präsentation der Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes darauf, dass die Einzahlungen für die Familienbeihilfe nicht von den Arbeitnehmern getätigt werden, sondern von den Arbeitgebern. "Das heißt, unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer Kinder hat oder nicht, wird vom Arbeitgeber in den Familienlastenausgleichsfonds eingezahlt. Sie wissen, dass den Briten angeboten wurde, die Familienbeihilfe zu indexieren. Alle EU-Staaten haben zugestimmt. Wir sind der Meinung, was für einen Mitgliedsstaat gelten soll, muss für alle Mitgliedsstaaten gelten".

"Es geht um Fairness und Gerechtigkeit"

Die Ministerin und Ratsvorsitzende betonte: "Wir sind alle gleich in der EU. Es geht hier eigentlich um Fairness und Gerechtigkeit. Wir haben ein Thema, dass in einigen Mitgliedsstaaten ab einer gewissen Lohnschwelle, die sehr niedrig ist und oft bei 300 Euro liegt, gar keine Familienbeihilfe mehr bezahlt wird und entsprechend der Sekundärstaat für die Übernahme der gesamten Familienbeihilfe verantwortlich ist." Bogner-Strauß weiter: "Ich habe gebeten, etwas genauer hinzuschauen, damit wir bei den Mitgliedsstaaten fair agieren. Es kann nicht immer nur der Sekundärstaat die volle Verantwortung haben und einige Primärstaaten ziehen sich komplett aus der Verantwortung aufgrund der nationalen Verordnung, die sie haben, zurück".

Die Familienbeihilfe spiegle ja einen Wert wieder und nicht eine Leistung. Es sollten Teile der Lebenshaltungskosten ersetzt werden. "Wir sind uns sicher einig, dass Lebenshaltungskosten differenziert in den EU-Staaten sind und wir haben schon gebeten, dass darauf geschaut wird, wie unterschiedliche die Praktiken in den Ländern aussehen, auch was das Abschieben der Verpflichtung auf den Sekundärstaat angeht. Das machen sehr viele Staaten, die Lohngrenzen eingezogen haben".

(APA)

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