Bund will Gesetzgebung bei Krankenhäusern und Mindestsicherung an sich ziehen

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Justizminister Josef Moser will die Gesetzgebungskompetenz der Länder einschränken. Sie sollen allerdings weiterhin die Möglichkeit haben, auf regionale Unterschiede einzugehen.

Der Bund will die Gesetzgebung bei Krankenhäusern und Mindestsicherung weitgehend an sich ziehen. "Weg von zehn Gesetzen in Richtung ein Gesetz", sagte Justizminister Josef Moser (ÖVP) der APA. Damit könnte der Bund den Ländern bei der Mindestsicherung nicht nur - wie aktuell geplant - einen Rahmen vorgeben, sondern auch die Details regeln. Allerdings betont Moser, dass die Länder weiterhin die Möglichkeit haben sollen, auf bestimmte regionale Unterschiede einzugehen.

Als Beispiel nennt der Minister die Mindestsicherung, wo die Länder weiterhin unterschiedlich hohe Wohnkosten auszahlen dürften. Ermöglicht werden könnte das über eigene "Verordnungsermächtigungen" für die Länder. Ob mit der Gesetzgebungskompetenz auch die entsprechenden Mittel zum Bund verlagert werden, soll bei den Verhandlungen im Herbst besprochen werden.

Die Gespräche über die "Kompetenzbereinigung" mit den Ländern sollen im Herbst stattfinden. Konkret soll es eine klare Zuordnung jener Bereiche geben, wo der Bund derzeit "Grundsatzgesetze" erlässt, die dann von den Ländern mit "Ausführungsgesetzen" konkretisiert werden.

Familienministerium gehen Mosers Pläne zu weit

Außer bei der Mindestsicherung und den Krankenhäusern ist das bei Kraftwerken ("Elektrizitätswesen") der Fall. Geregelt sind all diese Bereiche im Artikel 12 der Bundesverfassung. In einem ersten Schritt hat Moser hier bereits die "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe vorgeschlagen. Die Länder dürften die Regeln für ihre Jugendämter künftig also weitgehend selbst schreiben.

Allerdings hat es bereits bei der Verländerung der Jugendhilfe harsche Begutachtungs-Kritik gegeben. Selbst Mosers Regierungskollegin Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) gehen die Pläne zu weit. Moser will nun eine "gemeinsame Lösung" mit dem Familienministerium erarbeiten. Außerdem versichert er, dass es keine Verschlechterung der Schutzstandards gebe werde.

Dem Bund zugeordnet werden soll auch der Datenschutz. Und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung großer Infrastrukturprojekte will Moser die derzeit zwischen Bund und Ländern zersplitterten Verfahren ebenfalls "zusammenziehen". Dass die Kompetenzbereinigung letztlich auf einen Etikettenschwindel hinauslaufen könnte, weil Landesgesetze durch Verordnungen ersetzt werden, weist Moser zurück: Das Ziel sei eine "klare Ergebnisverantwortung" und die werde mit einer einheitlichen Regelung erreicht.

Sanierung der Justizanstalt Josefstadt 2019 geplant

Die umstrittene Vorgehensweise des Innenministeriums, wo das Ministerbüro Belastungszeugen gegen führende Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz direkt an die Staatsanwaltschaft vermittelt hat, will Moser nicht bewerten: "Das wird der Untersuchungsausschuss beurteilen." Und ob die Hausdurchsuchung im BVT zulässig gewesen sei oder nicht, habe das zuständige Oberlandesgericht zu entscheiden.

Die seit längerem geplante Sanierung der Justizanstalt Josefstadt soll laut Moser 2019 starten. Die entsprechenden Pläne der Bundesimmobiliengesellschaft sollen im ersten Halbjahr vorliegen: "Ich warte jetzt auf die Detailplanung. Sobald sie vorliegt, werden die weiteren Schritte sehr rasch in die Wege geleitet, damit wir die Justizanstalt auf den neuesten Stand bringen."

(APA)

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