Von der Pflichtversicherung sind zahlreiche Berufsgruppen wie etwa Notare, Ärzte und Architekten ausgenommen. Sie müssen sich zwar versichern, dürfen sich ihre Krankenversicherer aber aussuchen.
Anbieter privater Krankenversicherungen wie Uniqa, Merkur und Wiener Städtische gehen seit kurzem Kooperationsverträge mit Wahlärzten ein, um ihren Kunden eine Direktverrechnung der Behandlungskosten zu ermöglichen, wie „Die Presse“ am Mittwoch berichtete. Bisher mussten Sonderklassepatienten die Arzthonorare selbst bezahlen und bei ihrer Versicherung einreichen, um die volle Summe oder einen Teil davon zurückzubekommen. Mit diesem Vorstoß machen Privatversicherer dem staatlichen Kassensystem Konkurrenz und befeuern gleichzeitig die Diskussion um eine Versicherungspflicht mit Wahlfreiheit statt der bestehenden Pflichtversicherung, die Faktoren wie den Gesundheitszustand und Lebenswandel der Versicherten nicht berücksichtigt.
Wobei es diese Versicherungspflicht für einige Berufsgruppen sehr wohl gibt. 2000 wurde unter der ÖVP-FPÖ-Regierung die sogenannte Opting-Out-Möglichkeit für freie Berufe eingeführt. Mehr als 60.000 Personen wie etwa Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Architekten können sich seither aussuchen, ob sie von der Sozialversicherung betreut werden oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln wollen. Über ihre jeweilige Kammer kann ein Gruppenvertrag mit einer Privatversicherung abgeschlossen werden. Die meisten machen Gebrauch davon.