Im Gegensatz zum Innenministerium wusste das Justizministerium vorher nichts von der Hausdurchsuchung im BVT. Obgleich das Präsidium des Wiener Straflandesgerichts fast eine Woche vorher über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt wurde. Das besagt ein Aktenvermerk eines Staatsanwalts.
Der Generalsekretär im Justizministerium, Christian Pilnacek, hatte nach der Razzia in den Büros des österreichischen Verfassungsschutzes bei einer internen Dienstbesprechung von einem "Skandal" gesprochen. Der "Skandal" sei, dass sich Peter Goldgruber, der Generalsekretär im FPÖ-geführten Innenressort, vor der Hausdurchsuchung (HD) gleich direkt an Oberstaatsanwältin Ursula Schmudermayer gewandt habe. Und nicht (auch) an das Justizministerium. So kam es, dass das von Justizminister Josef Moser (von der ÖVP nominiert) geleitete Ressort erst im Nachhinein von der HD erfuhr. Das alles verwundert umso mehr, als auch das Präsidium des Wiener Straflandesgerichts laut einem der "Presse" vorliegenden Aktenvermerk schon am 22. Februar, also sechs Tage vor der HD informiert war.
Laut diesem Aktenvermerk, den Staatsanwalt Matthias Purkart von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verfasst hat, habe er, Purkart, selbst am 22. Februar "mit dem Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Mag. Friedrich Forsthuber, persönlich Kontakt aufgenommen". Darum habe ihn seine WKStA-Kollegin Ursula Schmudermayer ersucht.