Innsbruck-Wahl: VfGH lässt Anfechtung abblitzen

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne)
Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne)APA/EXPA/JOHANN GRODER
  • Drucken

Die "Bürgerinitiativen Innsbruck" hatte den Antrag eingebracht. Bürgermeister Georg Willi (Grüne) kommentierte die Entscheidung knapp: "Es ist wie es ist."

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Anfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahl vom April dieses Jahres nicht stattgeben. Eingebracht hatten den Antrag die "Bürgerinitiativen Innsbruck" (BI), die die Wahl durch fehlerhafte Anschläge über einen angeblichen BI-Kandidaten auf den in den Wahlzellen ausgehängten Wahlvorschlägen beeinflusst sahen.

Der VfGH begründete die Entscheidung damit, dass fehlerhafte Anschläge in den Wahlzellen allenfalls die gleichzeitig stattfindende Wahl des Bürgermeisters betroffen hätten, nicht aber die Gemeinderatswahl. Bei der Wahl des Gemeinderates und der Wahl des Bürgermeisters in Innsbruck habe es sich um zwei eigenständige Wahlen gehandelt, auch wenn diese gemeinsam abzuhalten seien, hieß es. Der von den Bürgerinitiativen aufgezeigte Fehler beziehe sich aber nur auf die Wahl des Bürgermeisters, so der VfGH: "Das Vorbringen der Anfechtungswerberin, die Wahl des Gemeinderates sei wegen Rechtswidrigkeit der Ausfertigungen der Kundmachung in den Wahlzellen rechtswidrig, geht daher ins Leere."

Fehler bei den Aushängen?

Zudem habe die Bürgerinitiative ins Treffen geführt, dass der Fehler bei den Aushängen "kausal" für das Wahlverhalten gewesen sei. Schließlich sei der Eindruck entstanden, dass die Bürgerinitiativen trotz eines gegenteiligen Versprechens einen Bürgermeister-Kandidaten nominiert hätten. Potenzielle Wähler hätten sich deshalb "in letzter Sekunde" für eine andere Liste entschieden. Diesem Argument hielten die Richter entgegen, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt werden könne, wenn die Wähler durch eine den Wahlbehörden zuzurechnende Tätigkeit in die Irre geführt werden. Andererseits sei nicht alles, was von Einfluss auf die Chancen einer Partei sein könne, auch von Bedeutung für die Rechtmäßigkeit einer Wahl.

Darüber hinaus seien bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl alle Dokumente und Unterlagen - abgesehen vom Aushang in den Wahlzellen - fehlerfrei gewesen. Auch die amtlichen Stimmzettel. Angesichts dessen "kommt der in der Wahlzelle anzuschlagenden oder aufzulegenden Ausfertigung der Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters keine solche Bedeutung zu, dass dadurch eine irrtümliche oder fehlerhafte Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl bewirkt werden könnte", so die Argumentation des VfGH.

Bürgermeister Willi: "Es ist wie es ist"

Bürgermeister Georg Willi (Grüne) kommentierte die Entscheidung am Montag mit den Worten: "Es ist wie es ist. Wir haben im Vorfeld gesagt, so wie sie kommt, nehmen wir sie und fertig." Eine Aufhebung und Neuaustragung hätte einiges an Aufwand bedeutet, und die Freude darüber hätte sich in der Innsbrucker Bevölkerung in Grenzen gehalten, zeigte sich ÖVP-Vizebürgermeister Franz Gruber überzeugt: "Die Außenwirkung bei einer Wiederholung wäre nicht prickelnd gewesen." Vielmehr wäre sie "schädlich" für die Demokratie gewesen, meinte SPÖ-Stadträtin Elisabeth Mayr. Zudem hätte eine Neuaustragung ein Verbrennen von Steuergeld bedeutet. Um derartige Fehler vorzubeugen, müsste darauf geachtet werden, dass in den zuständigen Abteilungen die nötigen Ressourcen zu Verfügung stünden, argumentierte Mayr.

Innsbruck wählte am 22. April seinen Gemeinderat und in einer Bürgermeisterdirektwahl das Stadtoberhaupt neu. Weil im ersten Durchgang bei der Bürgermeisterwahl keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erzielte, duellierten sich Amtsinhaberin Christine Oppitz-Plörer (FI) und Herausforderer Willi am 6. Mai in einer Stichwahl, die der Grünen-Kandidat gewann. Willi ist seither erster grüner Bürgermeister einer Landeshauptstadt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.