Wie man als Partei bei Wahlkampfkosten tricksen kann

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Grauzonen gibt es viele - und selbst das Gesetz zu brechen kann sich lohnen.

Wien. „Wir haben klar gesagt, dass wir planen, die Wahlkampfkosten-Obergrenze einzuhalten“, sagte Elisabeth Köstinger zweieinhalb Wochen vor der Nationalratswahl 2017. Ganz so nachhaltig dürfte der Plan der damaligen ÖVP-Generalsekretärin und heutigen Nachhaltigkeitsministerin aber nicht gewesen sein. Wie sich nun herausstellt, gaben die Türkisen im Wahlkampf 13 statt der erlaubten sieben Millionen Euro aus. Auch die FPÖ hatte mit 10,7 Millionen Euro die Spendierhosen an. Umgekehrt bezweifelt die ÖVP vehement, dass die SPÖ die Kosten für ihren Wahlkampf mit knapp 7,4 Millionen Euro wahrheitsgemäß beziffert hat.

Aber warum ist es so schwer, die Wahrheit zu überprüfen, und warum pfeifen Parteien regelmäßig auf die Obergrenze? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Wahlkampffinanzierung.

1. Unterstützung ist auch abseits der offiziellen Kosten möglich.

Ein beliebtes Mittel, um einer Partei zu helfen, ist ein „unabhängiges“ Personenkomitee für einen Politiker. Wenn dieses eigenständig agiert, sind diese Werbemaßnahmen nicht der Partei zuzurechnen. Falls sich das Personenkomitee aber mit der Partei abspricht (etwa, welche Werbung geschaltet wird), dann müsste man die Kosten sehr wohl zur Obergrenze dazuzählen, meint Parteifinanzierungsexperte Hubert Sickinger im Gespräch mit der „Presse“.

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