Im aktuellen Spionage-Fall um den pensionierten Salzburger Offizier ermittelt die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Der zu Beginn des 20. Jahrhunderts als "König der Vaterlandsverräter" bezeichnete Oberst Alfred Redl, vormals Chef des k.u.k Geheimdienstes, hatte dem Zarenreich Schlachtpläne verraten. Als dies aufgeflogen war, wurde Redl zum Selbstmord gezwungen. Er erschoss sich. In der „Neuen Freien Presse" stand am 30. Mai 1913: „Die Schmach aus seinem Andenken kann auch vom Selbstmord nicht verlöscht werden." Und wie sieht die Ahndung von Verrat oder Hochverrat in einem modernen Rechtsstaat aus? Was droht dem pensionierten Salzburger Offizier? Hier ein Überblick.
Tatsächlich wurde von Österreichs Justiz zuletzt der Paragraf 256 Strafgesetzbuch (StGB), "Geheimer Nachrichtendient zum Nachteil Österreichs", angewendet. Daran erinnert auch der aktuelle BVT-Untersuchungsausschuss. Denn: Ein Grund für die ominöse Razzia in Büros und Wohnungen von BVT-Beamten (etwaige politische Hintergründe der Razzia will derzeit der U-Ausschuss ausleuchten) war ja ein bestimmter Verdacht. Nämlich: BVT-Beamte könnten es unterlassen haben, Daten zu löschen, die längst hätten gelöscht werden müssen - Daten, die aus einem - nunmehr eingestellten - Ermittlungsverfahren gegen den Wiener Anwalt Gabriel Lansky stammen.