Heer verzichtet teils auf mehr Befugnisse

Mario Kunasek (FPÖ)
Mario Kunasek (FPÖ)APA/HANS PUNZ
  • Drucken

Der Gesetzentwurf wird nach Kritik entschärft.

Wien. Soldaten, die Zivilpersonen kontrollieren und Ausweise verlangen dürfen, wenn diese das Bundesheer öffentlich kritisieren: Diese geplante Neuerung im Militärbefugnisgesetz hatte im Begutachtungsverfahren für viel Kritik gesorgt („Die Presse“ berichtete im Dienstagsblatt). Das Bundesheer reagierte nun auf die Stellungnahmen: Im Entwurf, der gestern vom Ministerrat verabschiedet wurde, kommt diese Bestimmung nicht mehr vor. Auch mit anderen Änderungen berücksichtigte man die Bedenken etwa des Justizministeriums, des Datenschutzrats oder der Rechtsanwaltskammer.

Das Verteidigungsministerium von Mario Kunasek (FPÖ) betonte am Mittwoch, dass man bei der Überarbeitung der Gesetzesvorlage die Kritikpunkte „selbstverständlich“ berücksichtigt habe. Das betrifft nicht nur die Kontrollerlaubnis, sondern auch Bestimmungen, die regeln, unter welchen Bedingungen Telekomanbieter den Heeres-Nachrichtendiensten (Abwehramt, Nachrichtenamt) Auskunft erteilen müssen.

Beschluss im April

Im Begutachtungsverfahren war bemängelt worden, dass die Bestimmungen für die Auskunftserteilung sehr allgemein gefasst seien. Es genügte beispielsweise, dass die Dienste die Daten „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ benötigen.

In dem Fall wurde Paragraf 22, Absatz 2a des Militärbefugnisgesetzes erweitert und konkret festgeschrieben, unter welchen Bedingungen etwa die IP-Adresse oder Verbindungsdaten angefragt werden können. Neu ist der Zusatz, dass der Rechtsschutzbeauftragte über das Auskunftsverlangen „ehestmöglich“ in Kenntnis zu setzen ist. Bei einer Cyberattacke (§ 22, Abs. 2b) ist die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten bereits vor Beginn der Ermittlungen vorgesehen.

Der überarbeitete Entwurf geht nun an den Verteidigungsausschuss und soll im April vom Nationalrat beschlossen werden. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Symbolbild: Verteidigungsministerium
Innenpolitik

Verteidigungsministerium rudert bei "Beleidiger-Kontrolle" zurück

Soldaten sollte gestattet werden, im Falle von Beleidigungen des Heeres den Beleidiger zu kontrollieren. Dieser Passus fällt nun aus dem Gesetzesentwurf.
Innenpolitik

Militär als Polizei: Schwere Bedenken gegen mehr Befugnisse

Die Nachrichtendienste des Bundesheeres sollen mehr Befugnisse erhalten, zudem sollen Militärpolizisten künftig Privatpersonen kontrollieren dürfen. Gegen die sehr allgemein formulierten Bestimmungen gibt es Bedenken, unter anderem vom Justizministerium.
Symbolbild: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Innenpolitik

Neuerungen bei Heeresnachrichtendiensten stoßen auf Kritik

Das Paket sieht vor, dass Telekomanbieter den Nachrichtendiensten sofort und kostenfrei auf Anfrage auch IP-Adresse und Zeitpunkt einer Nachricht bekanntgeben müssen. Allen voran die Rechtsanwälte beanstanden die "sehr unpräzisen" Vorgaben.
Berlin NSA Untersuchungsausschuss Klaus Dieter Fritsche Staatssekretaer im Bundeskanzleramt und Bea
Innenpolitik

Kickl holt deutschen Ex-Staatssekretär Fritsche für BVT-Reform

Der frühere Vizepräsident des deutschen Verfassungsschutzes fiel durch seinen Umgang mit der Affäre um die Neonazi-Zelle NSU auf.
++ THEMENBILD ++ BUNDESAMT FUeR VERFASSUNGSSCHUTZ UND TERRORISMUSBEKAeMPFUNG (BVT)
Innenpolitik

BVT-Reform: Opposition will mehr Kontrolle durch Parlament

Weil die Reform des BVT durch Innenminister Kickl (FPÖ) weitreichende Folgen haben könnte, verlangt die SPÖ effizientere Kontrollmechanismen. Die Neos warnen erneut vor einer Umfärbung des Verfassungsschutzes.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.