Ein 70-jähriger Salzburger soll über zwanzig Jahre lang für Russland spioniert haben. Das Landesgericht Salzburg entscheidet heute, ob der pensionierte Bundesheer-Offizier in U-Haft kommt. Der Bundespräsident bemüht sich um Beruhigung.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen, pensionierten Bundesheer-Offizier beantragt. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, über zwanzig Jahre lang für Russland spioniert zu haben. Über die Untersuchungshaft soll heute, Dienstag, am Landesgericht Salzburg entschieden werden. Schon gestern nahm Bundespräsident Alexander Van der Bellen im ORF zur Causa Stellung und mühte sich um Beruhigung: "Das wird unser Verhältnis zur russischen Regierung auf Dauer nicht ernsthaft trüben", so das Staatsoberhaupt in der "ZiB2". "Alle Geheimdienste dieser Welt" würden versuchen, auf solchen Wegen an Informationen zu kommen.
Der Verdächtige Salzburger war in der Nacht auf vergangenen Samstag in Oberösterreich festgenommen worden. Er wurde in Verwahrungshaft genommen und einvernommen. Die Staatsanwaltschaft geht nun von "einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus", hieß es in einer Aussendung.
Tathandlungen "von 1992 bis Ende September 2018"
Die Tathandlungen ereigneten sich laut Staatsanwaltschaft "fortlaufend in den Jahren 1992 bis Ende September 2018, wobei Tatorte auch im Bundesland Salzburg lagen". Die Behörde geht weiters davon aus, dass sowohl der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, also die Gefahr weiterer Delinquenz, als auch der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt. "Aufgrund des dringenden Tatverdachtes und der genannten Haftgründe beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg heute Nachmittag beim Landesgericht Salzburg die Verhängung der Untersuchungshaft."
Wegen der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes werde das Verfahren als Verschlusssache geführt, wurde betonte. "Nähere Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens können daher derzeit nicht gegeben werden", informierte die Staatsanwaltschaft.
Über eine etwaige Verhängung einer Untersuchungshaft soll morgen, Dienstag, entschieden werden. Ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg erklärte, die Anhörung des Beschuldigten vor der zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin werde am Dienstag stattfinden. Nach der nicht-öffentlichen Anhörung werde entschieden, ob eine U-Haft verhängt wird.
>>> Van der Bellen in der "ZiB2"
(APA)