Zivildienstnovelle: Wer länger krank ist, muss nachdienen

Die Zivildienstnovelle gefiel im Parlament allen Parteien.
Die Zivildienstnovelle gefiel im Parlament allen Parteien.Clemens Fabry, Presse
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Zivildiener werden künftig automatisch entlassen, wenn sie krankheitsbedingt mehr als 23 Tage dienstunfähig waren. Auch müssen sie über "Staat und Recht" Bescheid wissen.

Rundum begrüßt und somit von allen Parteien mitgetragen wurde am Dienstag im Nationalrat die Zivildienstnovelle. Ziel ist, den Heeresersatzdienst attraktiver zu machen. Wesentlichste Punkte sind, dass die Zivildiener eine "Staatsbürgerschaftskunde" absolvieren müssen und bei längerem Krankenstand leichter (vorübergehend) entlassen werden.

Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) erhofft sich von der Novelle mehr Interessenten für den für die Gesellschaft wichtigen Zivildienst. Denn die Zuweisungen sind mit den jetzt zum Zug kommenden geburtenschwachen Jahrgängen stark zurückgegangen - heuer werden es nur rund 14.600 sein -, und dieses Problem werde man auch in den nächsten sieben bis zehn Jahren noch haben.

Automatische Entlassung

Die Novelle sieht vor, dass Zivildiener künftig automatisch aus dem Dienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mehr als 23 Tage dienstunfähig waren - länger durchgehend oder wiederholt einige Tage lang. Der Dienst muss dann später möglicherweise an einer anderen Stelle nachgeholt werden. Derzeit löst nur eine mehr als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus.

Außerdem werden Zivildiener zu einem E-Learing-Ausbildungsmodul "Staat und Recht" verpflichtet. Ihre Vorgesetzten müssen alle drei Jahr ein spezielles computergestütztes Ausbildungsmodel absolvieren.

Einrichtungen, die drei Jahre lang keine Zivildiener angefordert haben, kann leicht die Anerkennung als Zivildienstträger entzogen werden. Auch eine nachträgliche Reduzierung zuerkannter Zivi-Plätze ist - bei augenscheinlich fehlendem Bedarf - dann möglich.

(APA)

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