Seniorenrat geht wegen Kassenreform zum Verfassungsgerichtshof

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Frau 85 Jahre im Altersheim ibllid04037763 jpg(c) imago/imagebroker (imago stock&people)
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Dass der Seniorenrat als gesetzliche Interessensvertretung in den neu zu bildenden Gremien in den Sozialversicherungen auch nach der Reform nicht vertreten sein wird, ist für Seniorenvertreter eine Diskriminierung.

Die Beschwerde des Seniorenrates gegen die am Donnerstag im Nationalrat beschlossene Reform der Sozialversicherungen ist beschlossene Sache. Eine entsprechende Entschließung hat die überparteiliche Vertretung der Senioren gefasst, teilten die beiden Präsidenten Ingrid Korosec (ÖVP) und Peter Kostelka (SPÖ) am Donnerstag in einer Pressekonferenz mit.

Dass der Seniorenrat als gesetzliche Interessensvertretung in den neu zu bildenden Gremien in den Sozialversicherungen auch nach der Reform nicht vertreten sein wird, ist für Korosec und Kostelka eine Diskriminierung. Wenn ein Viertel der Versicherten, die ein Drittel der Beiträge zahlen, von der Mitbestimmung ausgeschlossen werde, dann sei das "ein glatter Fall von Altersdiskriminierung", sagte der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes. "Wer zahlt, schafft an, oder wer zahlt, hat Anspruch auf Mitbestimmung", formulierte es die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes.

"Juristisch kein ganz einfacher Weg"

Die zuletzt noch angekündigte Beauftragung eines Verfassungsgutachtens wird es nicht geben. Man werde nur noch mit Verfassungsexperten klären, auf welchem Wege die Beschwerde eingebracht werden könne. Kostelka erklärte dazu, es werde "juristisch kein ganz einfacher Weg", voraussichtlich werden aber die beiden Präsidenten des Seniorenrates einen Individualantrag einbringen.

Nicht ganz einig sind sich die beiden Präsidenten über die künftige Finanzierung des Pflegesystems. Während zwar auch Korosec eine Steuerfinanzierung präferiert, sich aber für die Zukunft noch nicht festlegen und auch Alternativen diskutieren will, ist für Kostelka die Forderung nach einer Steuerfinanzierung schon fix. Er verwies auf einen im Vorjahr einstimmig beschlossenen Leitantrag des Seniorenrates mit einem klaren Bekenntnis zur Steuerfinanzierung. "Das ist Beschlusslage, darauf beharren wir."

Unterstützung für "Masterplan Pflege"

Einig sind sich die beiden hingegen in der Unterstützung des Zieles der Regierung, dass die Pflege wenn möglich "Daheim statt im Heim" stattfinden soll und in der Forderung nach einer kräftigeren Anhebung des Pflegegeldes. Beide fordern eine echte Valorisierung in allen Stufen des Pflegegeldes, das seit seiner Einführung rund ein Drittel des Wertes verloren hat. Dass die Regierung nur eine Erhöhung ab der Stufe vier um ein Prozent ab 2020 in Aussicht gestellt hat, ist für Kostelka "nicht nur ärmlich, sondern schändlich". Er hofft, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, weil Menschen damit Schritt für Schritt in die Altersarmut abrutschen würden.

Bei der 24-Stunden-Betreuung forderte Korosec, dass das Gütesiegel für alle gelten und auch ausländische Agenturen einbinden müsse. Andenken will sie auch die Möglichkeit, dass eine Betreuerin auch zwei, höchstens drei Personen versorgen kann. Nicht verknüpfen will sie die Pflege mit der Indexierung der Familienbeihilfe. Korosec verwies darauf, dass rund die Hälfte der aus dem Ausland kommenden Betreuerinnen keine Kinder haben, deshalb wäre es sinnvoller, ihnen mehr zu bezahlen. Die derzeitige Förderhöhe von maximal 550 Euro für selbstständige Betreuerinnen bzw. von maximal 1.100 Euro für unselbstständige pro Monat sollte angehoben werden. Kostelka verwies darauf, dass die EU-rechtliche Prüfung ein "sehr vermintes Gebiet" sei.

Für künftige Pensionsanpassungen hat der Seniorenrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese soll nun Vorschläge erarbeiten, die künftig über eine bloße Abgeltung der errechneten Inflation nach dem Verbraucherpreisindex hinausgeht. Von der Regierung habe man die Zusage erhalten, ab dem kommenden Jahr wieder vor einem Beschluss rechtzeitig in Gespräche eingebunden zu werden.

(APA)

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