Kindergeld. Die Koalition schränkt Unterstützungen für Krisenpflegeeltern ein. Warum das rechtlich nicht notwendig wäre und was Eltern bekommen, die Kinder kurzfristig aufnehmen.
Wien. Krisenpflegeeltern sollen künftig nur dann ein Kinderbetreuungsgeld erhalten, wenn sie die Kinder länger als 91 Tage betreuen, so ein Gesetzesentwurf, der bereits im Familienausschuss des Nationalrats abgesegnet wurde. Damit seien „Fairness und Gleichbehandlung“ für Krisenpflegeeltern wieder hergestellt, begründeten die Familiensprecher der Koalitionsparteien die Entscheidung. Vertreter von Krisenpflegeeltern sind dagegen empört: Verlieren sie doch einen wesentlichen Teil ihres Einkommens.
Was war der Grund für die Neuregelung?