Allein der Antrag auf Asyl reiche nicht, um Personen präventiv in Haft zu nehmen, betont der Justizminister. Es bräuchte klar definierte Straftatbestände.
Die seit Wochen anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Justizminister Josef Moser (ÖVP) und Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gehen in die nächste Runde. Der Anlass: Ein Auftritt von Moser am Donnerstagabend in der ORF-Sendung "ZiB2". Dort lehnte der gebürtige Osttiroler den Vorschlag Kickls für eine "Sicherungshaft" für Asylwerber zwar nicht ab, wies aber darauf hin, dass ein solcher Freiheitsentzug "äußerst sensibel" wäre.
Um der Menschenrechtskonvention zu genügen und Willkür zu verhindern, bräuchte man klare Bestimmungen mit konkreten Verdachtsmomenten und klar definierten Straftatbeständen, betonte Moser. Damit schloss er sich der Einschätzung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen an. Dieser hatte am Rande seines Besuches im Integrationshaus in Wien eine "Sicherungshaft" als "rechtlich extrem heikel" bezeichnet.
Antrag auf Asyl nicht ausreichend
Weiters führte er aus: In der Europäischen Menschenrechtskonvention gebe es auch Gründe, nach denen man eine präventive Haft durchführen kann. Jedenfalls wäre sie nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat ausgeführt werden soll. Denn, so erläuterte er, es sei wichtig zu verstehen, "dass nicht allein die Antragstellung eines Asylantrages dazu führt, dass jemand eingesperrt wird, sondern, wenn das so ist, bräuchte man konkrete Verdachtsmomente."
Moser möchte nun abwarten, was das Innenministerium vorlegt - und dies werde das Justizministerium dann auch verfassungsrechtlich beurteilen.
In der Frage der Rücknahme von IS-Kämpfern (eine solche lehnten Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Innenminister Herbert Kickl zuletzt ab) verwies Moser darauf, dass die Justiz reagieren müsse, wenn Österreicher eine Straftat begehen. Und Terrorismus bzw. Massenvernichtung seien Offizialdelikte, da müsse die Justiz Maßnahmen setzen.
Wenn ein Internationaler Haftbefehl vorliegt und der Aufenthalt bekannt ist, müsse man solche Straftäter ins Land holen, um hier das Strafverfahren gegen sie durchzuführen. Derzeit gebe es Terrorismus-Verfahren gegen 63 Straftäter.
(APA/Red.)