Anzeigepflicht soll auf alle Gesundheitsberufe ausgeweitet werden

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Symbolbild: MedizinClemens Fabry, Presse
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Bisher war die "Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht" bei Verdachtsmomenten auf schwere Delikte nur im Ärztegesetz geregelt. Die Regierung will das ausdehnen.

Die Regierung hat Strafrechts-Verschärfungspläne angekündigt. Geändert werden sollen aber auch die Anzeigepflichten der Gesundheitsberufe, wie es am Freitag hieß. Demnach sollen die Anzeigepflichten für gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe künftig generell in die Strafprozessordnung kommen. Einschränkungen bleiben aber bestehen: "Es kommt offenbar zu keiner Aufweichung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht. Da muss man immer sehr vorsichtig sein", sagte der Präsident der Österreichischen Ärztekammerpräsident, Thomas Szekeres.

Bisher war die "Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht" bei Verdachtsmomenten auf schwere Delikte ausschließlich in § 54 des Ärztegesetzes geregelt. Die Regierung will das auf alle Gesundheitsberufe ausdehnen, die gesetzlichen Berufsausübungsregelungen unterliegen. Damit wird sich formalgesetzlich Einiges ändern: In der Strafprozessordnung soll die Anzeigenpflicht insgesamt kommen, im Ärztegesetz werde für den gesamten Medizinerstand mit Berufsausübungsberechtigung die Verschwiegenheitspflicht für Ärzte insgesamt und die Einschränkungen, wann sie nicht gilt, festgelegt.

"Die Anzeigepflichten sollen damit für alle Gesundheitsberufe geregelt werden. Das ist eine Gesetzesvereinheitlichung", sagte Szekeres. Juristen der Österreichischen Ärztekammer haben Vorschläge zu der Materie bereits einer ersten Analyse unterzogen.

Feilen an den Formulierungen

Anzeigen sollen Angehörige der Gesundheitsberufe auch in Zukunft ihnen in der Berufsausübung und unter Verschwiegenheit bekannt gewordene begründete Verdachtsfälle auf gerichtlich strafbare Handlungen mit Todesfolge, schwerer Körperverletzung oder eine Vergewaltigung. Das gilt auch für Verdachtsmomente auf das Quälen oder Misshandeln von Kindern oder Jugendlichen sowie für sexuellen Missbrauch. Umfasst als Opfer sind auch Delikte im Zusammenhang mit Personen, die nicht eigenständig handlungs- oder entscheidungsfähig sind (z.B. manche Behinderte, Kranke oder Wehrlose). So sollen die neuen Bestimmungen inhaltlich über eine Novellierung der Strafprozessordnung lauten. An den Formulierungen wird noch gefeilt.

Die Anzeigepflicht unterliegt aber - und nunmehr wiederum für alle gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe - wichtigen Einschränkungen. Eine Anzeigepflicht gibt es nicht, wenn eine Anzeige ein besonderes Vertrauensverhältnis (zwischen potenziell Angezeigtem und Behandler; Anm.) betrifft, von dem die Wirksamkeit einer Therapie etc. abhängt. Müssten nahe Angehörige von Kindern oder Jugendlichen angezeigt werden und würde dies das Wohl der Opfer gefährden, kann eine Anzeige weiterhin unterbleiben, wenn Kinder-oder Jugendschutzstellen informiert werden und das für das Management besser geeignet ist.

Die Ärzte sind laut ihrem Berufsgesetz weiterhin generell verpflichtet, Verschwiegenheit über ihnen anvertraute oder bekannt gewordene Geheimnisse zu wahren. Das gilt nicht für Abrechnungsdaten (Sozialversicherung) oder Informationen, die für die öffentliche Gesundheit von übergeordnetem Interesse sind.

Informationsaustausch soll erleichtert werden

Neu geschaffen werden soll eine Regelung, welche den Informationsaustausch zwischen Ärzten und/oder Krankenanstalten bei Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung (Tötungsdelikt, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch bei Kindern, Jugendliche, Behinderten, Wehrlosen etc.) erleichtert.

"Das soll den Austausch und die Meldung von Informationen über Verdachtsmomente zwischen Gesundheitseinrichtungen ermöglichen. Eltern haben in der Vergangenheit ihre misshandelten Kinder oft in verschiedene Spitäler gebracht. Und diese konnten die Informationen nicht austauschen. Dadurch blieben Fälle längere Zeit unentdeckt", sagte Szekeres. "Die geplanten Regelungen sind so o.k. Wir begrüßen das", betonte der Ärztekammer-Präsident abschließend.

(APA)

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