Jörg Haider habe sich vorrangig um das Vorkaufsrecht des Landes auf die ESG Villach gekümmert, sagt dessen einstiger Finanzlandesreferent Karl Pfeifenberger.
Was genau war das Kärntner Vorkaufsrecht auf die Eisenbahnerwohnungen ESG Villach und wie wurde es genutzt? Wer verhandelte es und wie wirkte es sich auf die finale Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften (u.a. Buwog, ESG) im Jahr 2004 aus? Diese Fragen wurden am 89. Verhandlungstag im Korruptionsprozess um die Affären Buwog und Terminal Tower diskutiert. Gestellt wurden sie zunächst an den damaligen freiheitlichen Kärntner Finanzlandesreferent Karl Pfeifenberger.
Pfeifenberger betonte, dass sich um das Vorkaufsrecht der mittlerweile verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) gekümmert habe. „Frau Rat, ich saß einen Stock höher", meinte der Ex-Finanzlandesreferent zu seinen Erinnerungen an die Kontakte Haiders mit dem heutigen Hauptangeklagten und damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Zu hoher Preis
Die Kärntner Landesregierung sei damals davon ausgegangen, dass die ESG maximal 60 Millionen Euro wert war – während die von Grasser beauftragten Berater von Lehman Brothers den doppelten Wert errechneten und von 120 Millionen Euro Wert der ESG sprachen. Bereits im Juli 2003 gab es einen Besuch der Lehman-Vertreter in Kärnten, wo ein möglicher Vorabverkauf der ESG an Kärnten diskutiert wurde, schilderte Pfeifenberger. Wegen des aus Kärntner Sicht viel zu hohen Preises, sei es dazu dann nicht gekommen.
Das Vorkaufsrecht Kärntens an den Bundesimmobilien in Kärnten ist deshalb von Bedeutung, weil es letztendlich auch darüber entschieden hat, wer den Zuschlag für den Kauf der Bundeswohnungen (u.a. Buwog) erhielt. Das Land Kärnten hat jedenfalls auch in der Endphase der Privatisierung im Juni 2004 sein Vorkaufsrecht nicht genutzt.
Apropos Jörg Haider: Der Zweitangeklagte Walter Meischberger will den Tipp, wie viel in der zweiten Angebotsrunde mindestens geboten werden müsse, um den Zuschlag für alle Bundeswohnungen zu erhalten, von Haider bekommen haben. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Tippgeber Grasser war. Grasser und auch Meischberger bestreiten das vehement. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(APA/Red.)