Das fast acht Jahre lang gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser geführte Ermittlungsverfahren in Sachen Eurofighter wurde vom Straflandesgericht Wien eingestellt. Gegen den Willen der Verfolgungsbehörde.
Weil laut Staatsanwaltschaft Wien der Verdacht bestanden habe, dass Karl-Heinz Grasser im Rahmen der Eurofighter-Typhoon-Beschaffung bestochen worden sei, wurde acht Jahre lang ermittelt. Allerdings: Grasser wurde von der Ermittlung nicht informiert. Dadurch wurden seine Verfahrensrechte verletzt (dies wurde dem Ex-Politiker bereits offiziell bestätigt). Nun entschied das Straflandesgericht Wien, dass der Verdacht der Geschenkannahme als „extrem schwach“ einzustufen sei. Daher wurde nun das langjährige Verfahren eingestellt.
Dagegen könnte nun noch die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Beschwerde einbringen. Ob dies passiert, ist noch offen. Die WKStA hatte Anfang dieses Jahres, wie exklusiv berichtet, das - vorher eben von der Staatsanwaltschaft Wien geführte - Verfahren an sich gezogen. Damit verbunden war Schelte an die Adresse der Schwesterbehörde.
Dann wollte die WKStA die Ermittlung professioneller führen. Und natürlich auch schneller. Die nun erfolgte Einstellung per Gerichtsbeschluss erfolgte also gegen den Willen der WKStA. Der Antrag auf Einstellung war von Grassers Anwalt Manfred Ainedter verfasst worden.
Grund für die Einstellung ist laut Gericht das „besonders auffallende Missverhältnis zwischen der bisherigen Dauer und Intensität des Ermittlungsverfahrens" und der „Dringlichkeit und dem Gewicht des Tatverdachts".
Im Ermittlungsverfahren war es um den Vorwurf gegangen, Gasser habe einen „größeren Geldbetrag“ von einer Liechtenstein-Stiftung überwiesen bekommen. Diese Stiftung soll dem Eurofighter-Hersteller EADS gehört haben. Grasser bestreitet dies entschieden.
Beweise wurden nicht gefunden. Grundlage der Ermittlung war lediglich ein Mail des früheren Meinl-International-Power-Managers Hans-Peter D. In dem Mail war dieser Verdacht erhoben worden. Als Quelle für diese Angaben war ein anonymer Informant (!) angegeben worden.
Massive Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien
Der Einstellungsbeschluss (ausgefertigt von Richter Philipp Krasa) - das 14-seitige Papier liegt der „Presse“ vor - hat es in sich. Denn das Gericht übt massive Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien, die im November 2011 mit den Ermittlungen begonnen hatte. So heißt es: „Völlig unverständlich ist es nicht nur, warum naheliegende Ermittlungsmaßnahmen wie insbesondere die zeugenschaftliche Einvernahme des Hans-Peter D. nicht gesetzt wurden, sondern warum die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren nach der negativen Auskunft der Österreichischen Nationalbank gemäß § 197 Absatz 1 Strafprozessordnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung abgebrochen hat.“ Dazu muss man wissen: D. war der Verfasser des erwähnten E-Mails. Er wurde bis heute nicht als Zeuge befragt. Und: Nachdem der frühere Staatsanwalt bei der Nationalbank nach einer Geldtransaktion aus dem Ausland gefragt hatte und nichts „Passendes“ gefunden worden war, unterblieb die Einstellung des Verfahrens. Stattdessen wurde das Verfahren auf Eis gelegt (Unterbrechung des Verfahrens) - es war aber noch offen. Jahrelang. Und von Grasser unbemerkt.
Weiter: Die „Inaktivität“ der Staatsanwaltschaft Wien habe eine „massive Verletzung“ des Gebots auf Verfahrensbeschleunigung bewirkt. Nach wie vor sei die Beweislage „sehr schwach".
An die Adresse der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien heißt es: „Wenngleich aus der Stellungnahme der WKStA nunmehr eine strukturierte Ermittlungstätigkeit erkennbar ist und anlässlich des Einstellungsantrags endlich naheliegende, nicht aussichtslose Ermittlungsschritte gesetzt werden, kann dies nach derart eklatanten Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot (...) die mangelnde Sorgfalt und Zielstrebigkeit und insbesondere die über sieben Jahre lange Inaktivität der Staatsanwaltschaft Wien nicht sanieren (...).“