Die Opposition hält die Zügel in der Hand. Doch eine Ablöse von Kurz müsste trotzdem nicht schon am Montag geschehen.
Wien. Bisher wurden Misstrauensanträge von den Regierenden nicht weiter ernst genommen. Doch mangels Koalition muss nun mit Sebastian Kurz sogar der Bundeskanzler um sein Amt zittern. Aber wie läuft so ein Misstrauensantrag eigentlich ab, welche taktischen Spielchen sind dabei möglich, und welche Rolle hat die Hofburg dabei?
Das Vorspiel
Fünf Abgeordnete sind nötig, um ein Misstrauensvotum einzubringen. Jede Parlamentsfraktion hat genug Mandatare dafür. Misstrauensanträge können sich nur gegen den Kanzler, nur gegen einzelne Minister, aber auch auf einmal gegen die gesamte Regierung richten. Den Antrag bringt man in einer Parlamentssitzung ein. Steht eine solche nicht gerade an, muss man sie beantragen. Das hat diesfalls die SPÖ getan. Ihr am Montag artikulierter Wunsch, die Sitzung rasch abzuhalten, wurde aber von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) abgelehnt. Er ist nur verpflichtet, die Parlamentarier innerhalb von acht Werktagen einzuberufen. Sobotka wählte dafür den Montag nach der EU-Wahl aus.